Hintergrund

Einreise Zollbestimmungen

Zoll ist eine Abgabe für Waren beim Transport über eine Zollgrenze. Hierbei handelt es sich um eine Steuer. Zuständig dafür ist die Zollbehörde. Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenzen.

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Zollbestimmungen – Hamburg Welcome Portal

Bei einem Umzug aus einem Nicht-EU-Land können Sie unter bestimmten Voraussetzungen persönliche Gegenstände zollfrei einführen. Hierzu gehören alle persönlichen Möbel und Geräte, private Fahrzeuge, Haushaltsvorräte, Haus- und Reittiere sowie tragbare Instrumente und Geräte zur Ausübung von handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeiten.

Kapitelübersicht

Umzug aus einem EU-Staat

Wenn Sie aus einem EU-Staat nach Hamburg umziehen, müssen Sie die Waren, die Sie beim Umzug mitführen, nicht beim Zoll anmelden. Für bestimmte Waren wie Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Feuerwerke kann es aber Einschränkungen oder Verbote geben.

Innerhalb der EU gibt es Gebiete mit Sonderregelungen, in denen die erleichterten Bestimmungen zwischen den EU-Staaten nicht gelten, da diese nicht zum Zollgebiet der EU gehören. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher die zollrechtlichen Bestimmungen wie bei einem Umzug aus einem Nicht-EU-Staat.

Weitere Informationen zum Umzug aus einem EU-Staat finden Sie auf den Internetseiten des Zolls.

Umzug aus einem Nicht-EU-Staat

Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU nach Hamburg umziehen, müssen Sie Ihre Umzugsgüter beim Zoll anmelden. Damit Sie Ihre Waren zudem zollfrei einführen können, sind einige Voraussetzungen zu beachten. So muss zum Beispiel der Wohnsitz für mindestens zwölf Monate außerhalb des EU-Zollgebietes bestanden haben.

Alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren, Nutzfahrzeuge sowie gewerblich genutzte Gegenstände müssen Sie hingegen immer verzollen.

Hinweis: Waren, die Sie zollfrei nach Deutschland eingeführt haben, unterliegen für zwölf Monate der zollamtlichen Überwachung. Sie dürfen in dieser Zeit die Gegenstände nicht verleihen, verpfänden, vermieten, verkaufen oder verschenken. Wenn Sie gegen diese Bestimmung verstoßen, entfällt die Zollbefreiung und Zollabgaben werden nacherhoben.

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Weitere Informationen zum Umzug aus einem Nicht-EU-Staat finden Sie auf den Internetseiten des Zolls.

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Bargeldverkehr

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreisen und Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr besitzen, müssen Sie diesen Betrag bei der Zollstelle schriftlich anmelden.

Wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreisen, müssen Sie diesen Betrag bei der Einreise auf Befragen der Zollstelle mündlich anzeigen.

Erste Schritte

Zollbestimmungen