Symbolgrafik; Foto: Pixelio / Pixelio

Anerkennung von Abschlüssen

Nicht immer sind ausländische Zeugnisse für einen Arbeitgeber leicht verständlich. Daher können Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen sinnvoll sein. »

 

Logo Einheitlicher Ansprechpartner / FHH/EU

Einheitlicher Ansprechpartner

FHH Dienstleistungserbringer- und –empfänger können sich beim Einheitlichen Ansprechpartner über Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit in Hamburg informieren und Anträge elektronisch abwickeln. »

Branchen und Cluster

 

Branchen in Hamburg

Luftfahrt Industrie Hamburg / www.mediaserver.hamburg.de

Neben den Clustern gibt es noch weitere Branchen, die für den Wirtschaftsstandort Hamburg von großer Bedeutung sind. »

 

Schwerpunkte und Cluster

Logistik und Verkehr / www.mediaserver.hamburg.de

Hamburg verfolgt eine Cluster-orientierte Wirtschaftspolitik, die sich auf fünf Themenfelder konzentriert. »

Arbeitsvermittlung

 

Berufsinformationszentrum

Logo BIZ / BIZ

Im BIZ erfährt man Einzelheiten über Ausbildung, Studium, Berufsbilder, Anforderungen, Weiterbildung, Umschulung sowie Entwicklungen am Arbeitsmarkt. »

 

Bundesagentur für Arbeit

Bundesgentur für Arbeit / BA

Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für die Arbeitsvermittlung und -förderung sowie für die Leistungsgewährung des Arbeitslosengeldes I. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Berufsberatung. »

 

team.arbeit.hamburg

Screenshot Teamarbeit Hamburg / FHH

Zuständig für die Beratung und Arbeitsvermittlung von Langzeitarbeitslosen sowie die Leistungsgewährung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) ist die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II - team.arbeit.hamburg. »

Vorschriften

 

Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit

Fragen zu Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit und vielen anderen Themen beantwortet die Broschüre der Bundesagentur für Arbeit "Mobil in Europa - Leben und Arbeiten in Deutschland". »

 

Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt

Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU bzw. des EWR oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. »