Hintergrund

Arbeiten Arbeiten in Hamburg

Der Arbeitsmarkt in Hamburg ist für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland sehr attraktiv und eröffnet erstklassige Möglichkeiten. Für Fachkräfte gibt es vereinfachte Aufenthaltsbestimmungen.

Treppe an der Grossen Elbstrasse

Arbeiten in Hamburg – Hamburg Welcome Portal

Deutschland ist nach den USA das beliebteste Einwanderungsland (OECD, Migrationsbericht 2013). Und das nicht ohne Grund: Die Lebensqualität ist hoch, die wirtschaftliche Lage stabil und die Karriereaussichten groß.

Mit dem Arbeitsort Hamburg treffen Sie eine besonders gute Wahl. Die Metropolregion Hamburg gehört mit einem breiten Jobangebot in Branchen wie Logistik, Tourismus, Luftfahrt, Medien und IT zu den wettbewerbsfähigsten Regionen Deutschlands und Europas.

Beschäftigung

Hamburg ist das wirtschaftliche Zentrum einer Metropolregion mit über 5 Millionen Menschen. Zukunftsbranchen wie Luftfahrt, Erneuerbare Energien, Life Science, Logistik oder Nahrungsmittel sorgen für einen wachsenden Arbeitsmarkt und vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Etwa 10.000 Unternehmen kommen jedes Jahr in der Metropolregion hinzu bzw. werden neu gegründet.

Eine Übersicht über die Branchen erhalten Sie auf der Seite der Metropolregion Hamburg.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass unter Umständen Ihr Berufs- oder Bildungsabschluss nicht mit einem Deutschland erworbenen Abschluss vergleichbar ist und anerkannt werden muss.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite „Jobsuche“.

Aufenthalt

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union profitieren Sie von der Freizügigkeit und haben vielfältige Perspektiven, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Dasselbe gilt, wenn Sie die Staatsangehörigkeit von Liechtenstein, Island oder Norwegen haben. Sie benötigen keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls die Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie müssen aber bei Ihrem zuständigen Standort Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort innerhalb von drei Monaten eine rein deklaratorische Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Visum und für den Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten können visumfrei einreisen und erforderliche Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Informieren Sie sich auf unseren Seiten „Einreise“ über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

  • Für Hochqualifizierte und Fachkräfte gibt es Bestimmungen, die eine Zuwanderung erleichtern:
  • Absolventen einer im Ausland abgeschlossenen nicht-akademischen Berufsausbildung
  • können eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung erhalten, wenn:
    • ein verbindliches Arbeitsangebot in Deutschland vorliegt,
    • die Berufsausbildung einem deutschen Abschluss gleichwertig und anerkannt ist und
    • für den Beruf, den Sie erlernt haben, ein hoher Bedarf auf dem deutschen Arbeitsmarkt besteht.
  • Auch für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung der Berufsausbildung in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
  • Eine Berufsausbildung bietet Ihnen eine gute Grundlage für eine mögliche anschließende Beschäftigung in Deutschland. Wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren und Sie ein Betrieb ausbilden möchte, können Sie den Aufenthalt für diesen Zweck beantragen.
  • Für Forscher und Selbstständige gibt es besondere Aufenthaltstitel.
  • Sie können auch ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland für sechs Monate erhalten, um einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden.
    Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Visum zur Arbeitssuche nicht arbeiten dürfen. Haben Sie einen geeigneten Arbeitsplatz gefunden, können Sie den dafür erforderlichen Aufenthaltstitel beantragen und in Deutschland arbeiten. Beantragen können Sie das Visum bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Dort erhalten Sie auch genaue Informationen zu den Antragsvoraussetzungen.

Für alle Aufenthaltstitel sind ein ausreichender Krankenversicherungsschutz sowie Mittel für die Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland nachzuweisen.

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