Hintergrund

Einreise EU-Freizügigkeit

Staatsbürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen in Deutschland Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland.

EU freedom of movement / EU Freizügigkeit

EU-Freizügigkeit – Hamburg Welcome Portal

EU-Bürger

Bitte beachten Sie: Durch die Covid-19-Pandemie kann es derzeit zu veränderten Einreisebestimmungen kommen. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) haben das Recht auf Freizügigkeit. Sie benötigen für die Einreise in das Bundesgebiet kein Visum und für den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel und haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Für die Dauer von drei Monaten können sich EU-Bürger voraussetzungslos im Bundesgebiet aufhalten. Sie müssen lediglich im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments (Ausweis oder Pass) sein.

Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten haben:

  • Arbeitnehmer oder Selbstständige,
  • Arbeitsuchende (in der Regel bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten),
  • Nicht-Erwerbstätige sowie Studierende und Auszubildende, die über ausreichenden Lebensunterhalt und Krankenschutz verfügen,
  • Daueraufenthaltsberechtigte,
  • Familienangehörige der oben genannten Personen.

Bürger der Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen

Staatsangehörige der Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sind mit den unbeschränkt freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern gleichgestellt.

Schweizer Bürger

Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls die Freizügigkeit innerhalb der EU. Obwohl sie vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind, können Schweizer Bürger trotzdem bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde eine rein deklaratorische Aufenthaltserlaubnis-Schweiz als elektronischer Aufenthaltstitel beantragen. Die zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Familienangehörige

Familienangehörige, die weder Staatsangehörige der EU/EWR noch der Schweiz sind, benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum und für einen dauerhaften Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen

Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie weitere Informationen zum Thema Freizügigkeit.

Erste Schritte

EU-Freizügigkeit