Hintergrund

Aufenthalt & Einbürgerung Aufenthaltserlaubnis zur Forschung

Wenn Sie in Deutschland eine Forschungstätigkeit beginnen möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen.

Health care researchers working in life science laboratory. Young female research scientist and senior male supervisor preparing and analyzing microscope slides in research lab.

Aufenthaltserlaubnis zur Forschung - Hamburg Welcome Portal

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung wird für mindestens ein Jahr erteilt und kann auf Antrag verlängert werden. Wenn das Forschungsvorhaben in einem kürzeren Zeitraum durchgeführt wird, wird die Aufenthaltserlaubnis auf die Dauer des Forschungsvorhabens befristet. Sie beantragen die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung bei Ihrem zuständigen Standort Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg.

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz genießen in Deutschland die unbeschränkte Freizügigkeit und müssen keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen:

Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen.

  • wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens liegt vor und
  • die Forschungseinrichtung hat sich verpflichtet, die Kosten, die nach Beendigung der Aufnahmevereinbarung durch einen eventuell unerlaubten Aufenthalt entstehen könnten, für bis zu sechs Monate zu übernehmen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder an dem Forschungsvorhaben ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
  • ausreichender Krankenversicherungsschutz (Anlage 1).

Nach Abschluss der Forschungstätigkeit wird die Aufenthaltserlaubnis um bis zu neun Monate zur Suche einer der Qualifikation des Forschers entsprechenden Erwerbstätigkeit verlängert, sofern der Abschluss von der aufnehmenden Einrichtung bestätigt wurde und diese Erwerbstätigkeit von einem Ausländer aufgenommen werden darf. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraumes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Wesentliche Dokumente für die Beantragung finden Sie auf unserer Seite „Formulare“.


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