Hintergrund

Aufenthalt & Einbürgerung Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs

Erfahren Sie hier wann der Aufenthalt für einen Sprachkurs möglich ist.

Menschen nehmen an einem Sprachkurs teil

Sprachkurs – Hamburg Welcome Portal

Gute Sprachkenntnisse machen das Ankommen oft viel leichter. Deshalb ist es sinnvoll Deutsch zu lernen. Eine sehr effektive Möglichkeit sind Sprachkurse direkt vor Ort. So kann man das Sprechen direkt üben und lernt gleichzeitig die Kultur kennen.

Unter bestimmten Voraussetzungen  kann man eine Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Sprachkurs erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis kann maximal für ein Jahr erteilt werden.

Der Sprachkurs muss ein Intensivsprachkurs sein und folgende Kriterien erfüllen:

  • Begrenzte Dauer
  • täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche
  • Ziel ist der Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse

Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Auch Sprachkurse, die zur Vorbereitung auf ein Studium dienen, zählen nicht dazu. Für Sprachkurse zur Studienvorbereitung kann man stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende beantragen.

Voraussetzungen:

  • Einreise mit einem deutschen Visum zum Zweck des Studiums oder des Spracherwerbs - für die Visumerteilung sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
    Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika und Brasilien können visumfrei einreisen.
  • Nachweis der Teilnahme an einem Intensivsprachkurs (Bescheinigung der Sprachschule, mindestens 18 Stunden pro Woche)
  • Finanzierungsnachweis (1.027,40 Euro pro Monat) oder Vorlage einer Verpflichtungserklärung
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz

Die Aufenthaltserlaubnis für den Sprachkurs beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder dem Hamburg Welcome Center. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst des Serviceportals Hamburg. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Antragsstellung. Informationen für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis finden Sie im Bereich Formulare

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