Hintergrund

Ausländerangelegenheiten Aufenthaltserlaubnis beantragen

Hier finden Sie Informationen zu den Standorten für Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort und zum Hamburg Welcome Center.

District Immigration Authorities / Ausländerbehörden

Aufenthaltserlaubnis beantragen - Hamburg Welcome Portal

Einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis können Sie entweder in den Standorten für Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort oder im Hamburg Welcome Center (Aufenthaltsangelegenheiten für Fachkräfte) stellen.

Über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis können Sie ermitteln, welche Behörde für Ihren Antrag zuständig ist und diesen direkt übermitteln.

Das Hamburg Welcome Center ist für Sie zuständig, wenn Sie

  • erstmals nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums, der Arbeit oder Selbstständigkeit sowie freiberuflicher Tätigkeit (§§ 16a bis 21 AufenthG) beantragen wollen oder  
  • eine Fachkraft sind und Ihre Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a bis 18d AufenthG verlängern oder übertragen wollen oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen wollen oder  
  • ein Familienangehöriger der oben genannten Personen sind und eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. 

Bitte beachten Sie die geänderte Zuständigkeit!

Eine Übersicht mit den aktuellen Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Hamburg Service vor Ort - Ausländerangelegenheiten 

Hamburg Welcome Center (Aufenthaltsangelegenheiten für Fachkräfte)

Unter Umständen kann es zu Abweichungen von den allgemeinen Öffnungszeiten in den Behörden und Ämtern geben kann. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Informationen zu Aufenthaltserlaubnissen, Checklisten und die notwendigen Antragsformulare können Sie auf dem Hamburg Welcome Portal finden.

Bitte beachten Sie:
Für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die noch im Ausland sind, ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zuständig.

Erste Schritte