Hintergrund

Einreise Visumpflicht und Aufenthaltserlaubnis

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie grundsätzlich ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis. Für Angehörige der EU/EWR-Staaten und der Schweiz gelten besondere Regelung aufgrund der Freizügigkeit.

Entry and stay in Germany / Einreise und Aufenthalt in Deutschland

Allgemeine Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen – Hamburg Welcome Portal

Bitte beachten Sie: Durch die Covid-19-Pandemie kann es derzeit zu veränderten Einreisebestimmungen kommen. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Jeder Ausländer benötigt für die Einreise sowie für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich ein Visum. Für die Visumerteilung sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.

Wer benötigt ein Visum?

Angehörige der EU/EWR-Staaten und der Schweiz genießen die unbeschränkte Freizügigkeit und benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten können visumfrei einreisen und erforderliche Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Alle übrigen Ausländer sind für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich visumpflichtig.

Visum abhängig von Dauer und Zweck des Aufenthaltes

Für kurzfristige Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen werden Schengen-Visa ausgestellt. Ob für Sie bei der Einreise in die Bundesrepublik zudem eine Visumpflicht bzw. -freiheit besteht, finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes .

Sofern Sie längerfristig in Deutschland bleiben wollen oder hier arbeiten möchten, benötigen Sie ein nationales Visum. Für die Beantragung müssen Sie den Zweck Ihres Aufenthalts (z.B. Arbeit oder Selbstständigkeit, Studium oder Zuzug zu Familienangehörigen) benennen. Die Erteilung richtet sich dann nach den für die Aufenthaltserlaubnis geltenden Vorschriften. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist Ihnen nur dann gestattet, wenn dies entsprechend im Visum vermerkt ist.

Weitere Hinweise zu den Erteilungsvoraussetzungen und dem Antragsprozess erhalten Sie in der PDF-Datei „Visum- und Einreiseprozess“.

Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

Für längerfristige Aufenthalte in Deutschland müssen Sie vor Ende der Laufzeit Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde. Die zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnsitz in Hamburg. Fach- und Führungskräfte, Studierende sowie deren Familien können sich auch an das Hamburg Welcome Center for Professionals wenden.

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts wesentlich. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich Aufenthalt

Bitte beachten Sie, dass bei visumfreier Einreise und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet mindestens vier bis sechs Wochen für den Antragsprozess eingeplant werden sollte. Eine Arbeitsaufnahme ist erst nach Erlaubnis durch die Ausländerbehörde möglich.

Pflicht zur Anmeldung des Wohnsitzes

In Deutschland besteht die Pflicht zur Anmeldung des Wohnsitzes. Wenn Sie innerhalb von Hamburg umziehen, oder aus dem Ausland in eine Wohnung in Hamburg ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in einem der Kundenzentren in Hamburg anmelden. Auf der Seite „Anmeldung“ können Sie sich über die Anmeldung des Wohnsitzes informieren.

Erste Schritte

Aufenthalt