Hintergrund

Gesundheit & Versicherung Krankenhäuser in Hamburg

Im Ernstfall ist für Ihre medizinische Versorgung in Hamburg bestens gesorgt. Es gibt insgesamt 38 Krankenhäuser und Kliniken mit über 12 000 Betten.

Krankenhäuser in Hamburg

Krankenhäuser in Hamburg – Hamburg Welcome Portal

Behandlung

Für Spezialuntersuchungen, Operationen und Entbindungen stellt Ihnen Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine schriftliche Einweisung in ein Krankenhaus („Verordnung von Krankenhausbehandlung“) aus. In dringenden Notfällen oder nach einem Unfall können Sie die Notaufnahme eines Krankenhauses auch sofort aufsuchen. Im Falle eines akuten medizinischen Notfalls: 112 anrufen!

Die Schwere der Verletzung beziehungsweise Erkrankung entscheidet, ob die Behandlung stationär oder ambulant durchgeführt wird. Bei einer stationären Behandlung müssen Sie im Krankenhaus übernachten, damit eine permanente medizinische Überwachung gewährleistet werden kann. Von einer ambulanten Behandlung spricht man, wenn Sie weder die Nacht vor noch die Nacht nach der Behandlung im Krankenhaus verbringen.

Kosten

Die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes (Untersuchungen, Operationen, Krankenpflege, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Verpflegung, stationäre Unterbringung) werden in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen bei einer Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Behandlungstag zuzahlen (für maximal 28 Tage in einem Kalenderjahr).

Krankenhäuser Übersicht

Verschaffen Sie sich mithilfe des Hamburger Krankenhausportals einen Überblick über Krankenhäuser in Ihrer Nähe. Das Krankenhausportal ist eine interaktive deutschsprachige Karte mit Such- und Filterfunktion, in der alle Hamburger Krankenhäuser verzeichnet sind. Geben Sie einfach Ihre Adresse in das Suchfeld ein. Anschließend werden alle Krankenhäuser in der näheren Umgebung angezeigt. Die Filterfunktion ermöglicht darüber hinaus eine noch genauere Suche im Hinblick auf "Geburtshilfe" und / oder "Not- und Unfallversorgung".