Hintergrund

Gesundheit & Versicherung Rentenversicherung Selbständigkeit

Einige Berufsgruppen unterliegen trotz Selbstständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Rentenversicherung für Selbständige

Rentenversicherung Selbständigkeit

Viele Selbstständige sind automatisch durch die Rentenversicherung abgesichert. Folgende Berufsgruppen können unter bestimmten Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen:

  • Lehrer und Erzieher
  • Kranken-, Wochen-, Säuglings,- oder Kinderpflege
  • Altenpfleger
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Seelotsen
  • Küstenschiffer und – fischer
  • Künstler und Publizisten
  • Hausgewerbetreibende
  • Selbständige mit nur einem Auftraggeber
  • Handwerker, soweit sie in die Handwerksrolle eingetragen sind und tatsächlich selbständig arbeiten und das Gewerbe zulassungspflichtig ist

Gehören Sie nicht zu diesen Berufsgruppen oder Sie sind lediglich geringfügig tätig (Arbeitseinkommen unter 450 Euro im Monat) besteht keine Versicherungspflicht für Sie und Sie können die Versicherungspflicht beantragen (Antrag) oder sich freiwillig versichern (Antrag).

Einen Antrag auf Versicherungspflicht müssen Sie innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit stellen. Wollen Sie die Versicherungspflicht nicht beantragen, so können Sie überlegen, ob eine freiwillige Versicherung für Sie in Frage kommt. Die Beitragshöhe können Sie frei wählen (Mindestbeitrag 83,70 Euro im Monat, Höchstbeitrag 1.246,20 Euro im Monat).

In jedem Fall empfiehlt sich eine Beratung:

0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon)
www.deutsche-rentenversicherung.de
info@deutsche-rentenversicherung.de 

 

 

 

 

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