Hintergrund

Kinder & Familie Kindergeld und Kinderzuschlag

Mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag erhalten Familien finanzielle Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder.

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Kindergeld – Hamburg Welcome Portal

Der Staat unterstützt Familien bei der Kindererziehung mit dem Kindergeld. Das Kindergeld wird von der Familienkasse unabhängig vom Einkommen gezahlt. Zudem erhalten Familien mit geringem Einkommen von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Kinderzuschlag.

Kindergeld

Kapitelübersicht

Die Familienkassen unterstützen Familien mit der Zahlung von Kindergeld. Das Kindergeld wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einkommensunabhängig auf Antrag monatlich von der Familienkasse gezahlt.

Wer erhält Kindergeld?

  • Staatsangehörige der EU, EWR und der Schweiz.
  • Staatsangehörige der Abkommenstaaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B.  das Ausüben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder der Bezug von  Arbeitslosen- oder Krankengeld.
  • Staatsangehörige anderer Staaten mit einer Niederlassungserlaubnis. Bestimmte andere Aufenthaltserlaubnisse können ebenfalls zum Bezug von Kindergeld berechtigen, in Ausnahmefällen auch ein Visum.
  • Unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte.

Wichtig: Für jedes Kind erhält nur ein/e Berechtigte/r Kindergeld. Kindergeldberechtigt sind z.B. die leiblichen Eltern, Großeltern und Pflegeeltern oder der Stiefelternteil. 

Bei der Antragsstellung auf Kindergeld sind die Steueridentifikationsnummern der/des Kindergeldberechtigten und des Kindes bzw. der Kinder anzugeben.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Für jedes Kind werden monatlich 250 Euro gezahlt (ab 2023).

Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt, darüber hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei Schul- oder Berufsausbildung des Kindes. Kindergeld kann grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Familienkasse. Zudem wird ein Merkblatt Kindergeld mit weitergehenden Informationen angeboten.

Kinderzuschlag

Kapitelübersicht

Für unverheiratete im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren können Elternpaare und Alleinerziehende einen Kinderzuschlag erhalten. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen der Eltern darf die Höchsteinkommensgrenze (Bedarf für Nahrung, Kleidung, laufende Haushaltsführung sowie für Wohn- und Heizkosten) nicht übersteigen. Diese Höchsteinkommensgrenze berechnet die Familienkasse für jede Familie individuell.
  • Das Bruttoeinkommen des Elternpaares beträgt mindestens 900 Euro, bei Alleinerziehenden 600 Euro.
  • Für diese Kinder wird Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen.
  • Eigenes Einkommen/Vermögen des Kindes wird vom höchstmöglichen Kinderzuschlag (derzeit 292 Euro) abgezogen. Daraus ergibt sich, dass sich bei eigenem Einkommen des Kindes (z.B. Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt) von mehr als 292 Euro für dieses Kind kein Kinderzuschlag errechnet.
  • Der Bedarf der Familie ist durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld entfällt daher.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die Höhe des Kinderzuschlages hängt vom Einkommen/Vermögen der Eltern ab und beträgt derzeit maximal 292 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Information und Antragsstellung

Kapitelübersicht

Das Kindergeld / der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Die Antragsvordrucke finden Sie auf der Website der Familienkasse, oder vor Ort bei der Familienkasse.

Die Familienkasse bietet auch Videoberatungen an. Es genügt ein kostenfreier Anruf bei der Familienkasse unter der Rufnummer 0800 4 5555 30.

Kontakt und Öffnungszeiten

Postanschrift:
Familienkasse Nord, 20069 Hamburg

Besucheranschrift:
Familienkasse Nord
Nagelsweg 9
20097 Hamburg
Montag – Freitag 8:00 –12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 16:00 –18:00 Uhr

Tel.: 0800 4 5555 30 (kostenfrei)
E-Mail: Familienkasse-Nord@arbeitsagentur.de
Internet: https://www.arbeitsagentur.de/en/welcome 

 

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