Hintergrund

Kinder & Familie Elterngeld

In Deutschland erhalten Eltern, die für die Betreuung ihrer Kinder ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken, Elterngeld. Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig waren, erhalten ebenfalls entsprechende finanzielle Unterstützung vom Staat.

Vater mit Säugling

Elterngeld – Hamburg Welcome Portal

Wer erhält Elterngeld?

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie sind Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der EU/EWR oder der Schweiz oder verfügen über eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU oder einen Aufenthaltstitel mit der Gestattung zur Erwerbstätigkeit.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind nach der Geburt selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie erzielten im letzten Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes als Alleinerziehende/-r ein zu versteuerndes Einkommen von unter 250.000 Euro. Für gemeinsam anspruchsberechtigte Eltern erhöht sich die Grenze auf unter 500.000 Euro.
  • Sie sind nicht erwerbstätig oder Sie arbeiten während des Elterngeldbezugs höchstens 30 Stunden in der Woche.

Elterngeld erhalten alle Beschäftigten, Selbstständige, Erwerbslose  sowie Hausfrauen und Hausmänner als Elternpaar, als alleinerziehender Elternteil oder als getrennt Erziehende für

  • leibliche Kinder
  • leibliche Kinder der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
  • Pflegekinder in Vollzeitpflege
  • Adoptivkinder
  • Enkelkinder, wenn ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die er vor seinem 18. Geburtstag begonnen hat
  • Geschwister sowie Nichten und Neffen (nur in besonderen Fällen)

Arten und Höhe des Elterngeldes

Grundsätzlich können Eltern bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten. Darüber hinaus gibt es das ElterngeldPlus sowie einen möglichen Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld für bis zu 14 Monate

Basiselterngeld können Sie für bis zu zwölf Lebensmonate Ihres Kindes beantragen. Wenn beide Eltern das Elterngeld beantragen und ein Elternteil weniger Einkommen als vor der Geburt des Kindes erzielt, kann der Bezug der Unterstützung um bis zu zwei Monate als sogenannte Partnermonate verlängert werden. Alleinerziehende haben bei geringerem Einkommen als vor der Geburt von Beginn an einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.

Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro, in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro erhalten Sie, wenn sie vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt haben oder nach der Geburt genauso viel Einkommen erzielen wie vorher.

ElterngeldPlus für eine längere Förderung als 14 Monate

Beim ElterngeldPlus können Mütter und Väter Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren. Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen, bekommen länger Elterngeld. Das ElterngeldPlus sichert damit Familien auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus ab. Je nach Einkommen beträgt das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro.

Die Berechnung erfolgt wie beim Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Basiselterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate.

Das Basiselterngeld und ElterngeldPlus können frei miteinander kombiniert werden. Dabei wird das Elterngeld monatsweise ab der Geburt des Kindes nach Lebensmonaten gezahlt.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen. Das ElterngeldPlus wird dann beiden Elternteilen jeweils vier zusätzliche Monate bewilligt. Die Unterstützung wird aber nur in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes gezahlt. Voraussetzung: Beide Eltern sind in dieser Zeit mindestens 25 Stunden und höchstens 30 Stunde in der Woche in Teilzeit tätig.

Beratung, Antragstellung, Information 

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich gestellt werden. Weitere Informationen sowie Anträge zu den Themen Elternzeit und Elterngeld erhalten Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bezirkes. Finden Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle mithilfe des Behördenfinders. Geben Sie hierzu im ersten Schritt die Meldeadresse des Kindes ein, im zweiten Schritt den Nachnamen des Kindes.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit dem Elterngeldrechner können Eltern Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.


Im Handbook Germany finden Sie Informationen zum Elterngeld in Deutschland in vielen verschiedenen Sprachen.

 بدل الوالديّة (Arabisch)

Almanya´ da Ebeveyn Parası (Türkisch)

کمک‌هزینه والدین (Persisch)

له ميندو او پلرونو سره مرسته (Paschto)

Allocation parentale (Französisch)