Hintergrund

Kinder & Familie Heiraten in Hamburg

In Deutschland ist eine Eheschließung erst rechtsgültig, wenn beide Verlobte diese beim Standesamt angemeldet und durchgeführt haben.

Getting married in Hamburg / Heiraten in Hamburg

Heiraten in Hamburg – Hamburg Welcome Portal

Das zuständige Standesamt zur Eheschließung richtet sich nach dem Wohnort. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze der Verlobten, können Sie sich aussuchen, in welchem entsprechenden Bezirk Sie die Eheschließung anmelden. 

Die Anmeldung beim zuständigen Standesamt ist erforderlich, damit geprüft werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Liegt die Bestätigung vor, kann die Ehe im Anschluss vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Voraussetzungen zur Eheschließung

  • Die Eheschließung muss nach dem Recht beider Partner zulässig sein.
  • Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Es darf kein Eheverbot bestehen:
  1. Verbot der Eheschließung bei bestehender Ehe.
  2. Verbot der Verwandtenheirat.
  3. Das Verbot der Verwandtenheirat gilt auch für adoptierte Kinder im Verhältnis zu den Adoptiveltern und deren Verwandten. 

Ausländische Bürger dürfen grundsätzlich eine Ehe nur dann eingehen, wenn sie ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Erforderliche Unterlagen zur Eheschließung (nicht abschließend)

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • vollständige, beglaubigte, aktuelle (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate) Abschrift aus dem Geburtenregister
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung/erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate/wird auch als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet, diese kann für in Hamburg gemeldete Personen bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt erstellt werden.

Weitere Informationen und Details zur Eheschließung erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.