Hintergrund

Bank & Steuern Steuerklassen

Wenn Sie arbeiten zahlen Sie in den meisten Fällen auch Lohnsteuer. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von Ihrem Arbeitslohn und Ihrer Lohnsteuerklasse ab. Erfahren Sie mehr über die Lohnsteuerklassen und wie ein Wechsel der Klassen möglich ist.

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Steuerklassen – Hamburg Welcome Portal

Die Steuerklassen helfen dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin dabei, die Lohnsteuer eines Mitarbeitenden zu berechnen. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen. Das Finanzamt ordnet der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerklasse (Steuerklasse) zu. Die Steuerklasse richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand. Veränderungen Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Heirat, Scheidung oder Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin) führen zu einer Änderung Ihrer Steuerklasse.

Hinweis: Ehepaare können sich zwischen drei Kombinationen der Steuerklassen entscheiden. Die Wahl der Kombination ist vom Einkommen abhängig. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Steuerberater.

Wer erhält welche Steuerklasse?

(Abweichungen im speziellen Einzelfall sind möglich)

Steuerklasse I            
  • Ledige
  • unverheiratete Paare
  • Verheiratete mit beschränkter Steuerpflicht
  • dauerhaft getrennt Lebende (Beispiel: der Ehepartner lebt im Ausland)
  • Geschiedene
  • Rentner
Steuerklasse IIAlleinerziehende
Steuerklasse IIIVerheiratete / eingetragene Lebenspartner

Bedingung:
Steuerklasse III erhält der Partner, der das höhere Einkommen hat. Der andere Partner erhält die Steuerklasse V.
Steuerklasse IVVerheiratete / eingetragene Lebenspartner

Bedingung:
Beide Partner erhalten die Steuerklasse IV, wenn sie ein etwa gleiches Einkommen haben.
Steuerklasse VVerheiratete / eingetragene Lebenspartner

Bedingung:
Steuerklasse V erhält der Partner, der das geringere Einkommen hat. Der andere Partner erhält die Steuerklasse III.
Steuerklasse VILedige und Verheiratete, wenn sie mehrere Jobs haben

Hinweis: Wenn Sie die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV im Faktorverfahren gewählt haben, sind Sie verpflichtet eine Lohnsteuererklärung abzugeben.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte das für Sie zuständige Finanzamt. Der Behördenfinder hilft Ihnen dabei. Geben Sie Ihre Adresse in das Feld ein und klicken Sie "Weiter", dann wird das zuständige Finanzamt angezeigt.

Steuerklassenwechsel

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen können den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen. Weitere Informationen stehen Ihnen im Behördenfinder zur Verfügung. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.

Wenn Sie dauernd getrennt leben oder sich gerade haben scheiden lassen, dann müssen Sie unverzüglich (das bedeutet sofort) eine Erklärung beim Finanzamt abgeben, damit Ihre Steuerklasse geändert werden kann. Der Behördenfinder informiert über das Verfahren. Die Erklärung steht Download zum für Sie bereit.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit alle Änderungen über ELSTER vorzunehmen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.