Hintergrund

Selbstständigkeit Existenzgründung

Immer mehr Unternehmensgründerinnen und -gründer bringen einen Migrationshintergrund mit. Hier erfahren Sie in Kurzform, worauf Sie beim Aufbau Ihrer eigenen Firma achten müssen.

Existenzgründung / Business Start-Up

Existenzgründung – Hamburg Welcome Portal

Kapitelübersicht

Gute Gründe für Hamburg

Rund 250.000 Wahlhamburgerinnen und Wahlhamburger aus 185 Nationen leben und arbeiten gegenwärtig an Alster und Elbe. Wirtschaftliches Potenzial und hohe Lebensqualität machen aus Hamburg eine der dynamischsten Wirtschaftsregionen Europas. Standortvorteile ergeben sich unter anderem aus der verkehrsgünstigen Lage an der Elbe mit dem Hamburger Hafen als Zugang zu Nord- und Ostsee und damit in „aller Herren Länder“.

Existenzgründerinnen und Existenzgründer werden hier besonders gefördert und finden in Hamburg viele Institutionen, die sie bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee beraten und unterstützen. Deshalb werden in der Region jedes Jahr etwa 10.000 Unternehmen neu gegründet.

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Aufenthaltserlaubnis

Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sind deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt und genießen uneingeschränkte Freizügigkeit. Sie benötigen daher keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis.

Jede Nicht-EU-Bürgerin und jeder Nicht-EU-Bürger braucht eine Aufenthaltserlaubnis, die dazu berechtigt, in Hamburg Geschäfte machen zu können.

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung dient der sozialen Sicherheit unserer Gesellschaft und umfasst die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. In erster Linie ist die Sozialversicherung in Deutschland aber auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnitten. Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen oder Geschäften sind für ihre soziale Absicherung selbst verantwortlich, für sie besteht lediglich Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Selbstständige können zwischen einer Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Anbieter wählen. Die Beitragssätze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind genau festgelegt. Hinzu kommt nur ein geringer Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegen darf. Bei einer privaten Krankenversicherung ist die Höhe der Beiträge abhängig vom gewählten Leistungsumfang sowie vom Lebensalter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss.

Darüber hinaus ist es ebenfalls ratsam, sich gegen weitere unternehmerische Risiken (zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall) zu versichern und eine ausreichende Altersvorsorge abzuschließen.

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Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

Im deutschen Steuer- und Gewerberecht wird zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten unterschieden. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer. Im Allgemeinen erbringen Freiberufler ihre Dienstleistungen eigenverantwortlich, fachlich unabhängig und auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, muss im Einzelfall geklärt werden, da verschiedene Gesetze berührt sind und die Abgrenzung nicht pauschal erfolgen kann. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie eine Checkliste, mit der Sie prüfen können, ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen gehört. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

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Zulassungen und Genehmigungen

Um Ihre Selbstständigkeit zu beginnen, sind je nach Art Ihrer geplanten Tätigkeit verschiedene Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen. Hier einige Beispiele, die als erste Orientierung dienen sollen und nicht vollständig bzw. abschließend sind:

  • Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • Jede selbstständige Tätigkeit muss beim für Sie zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, erfolgt dies automatisch.
  • Sie sind verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
  • Wer sich im Handwerk selbstständig machen will, muss sich bei der Handwerkskammer registrieren. 
  • Je nach Art und Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit muss Ihr Betrieb in das Handelsregister eingetragen werden. Das Handelsregister ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis und gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens und wird bei der Handelskammer Hamburg geführt.
  • Für einige gewerbliche Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis (z.B. Bankgeschäfte oder Versicherungsvermittler).
  • Wenn Sie Ihre Waren vor Ihrem Betrieb auf der Straße auslegen wollen, brauchen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis vom zuständigen Bezirksamt.
  • Bestimmte Berufsgruppen müssen sich bei berufsständischen Kammern eintragen. Dies gilt zum Beispiel für Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte.

Um sich über die notwendigen Formalien zu informieren können Sie den Verfahrensfinder des Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg nutzen. Je nach Wunsch können Sie die angezeigten Verfahren per E-Mail direkt bei der zuständigen Stelle oder über den Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg elektronisch abwickeln.

Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg 
Telefonnummer: +49 (0)40 5332 6660-0
Faxnummer: +49 (0)40 5332 6660-9
E-Mail: ea@ea.hamburg.de
Postfach 11 14 49, 20414 Hamburg

Persönliche Beratungen innerhalb der Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 8:00 - 16:30 Uhr, Fr.: 10:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle Handelskammer Hamburg
Geschäftsstelle Handwerkskammer Hamburg
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Holstenwall 12, 20355 Hamburg
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Förderprogramme

Unter bestimmten Umständen kann Ihre Existenzgründung vom Staat gefördert werden. Gerne können Sie sich von den Förderlotsen des IFB-Beratungscenter Wirtschaft über alle Hamburger Förderprogramme sowie die wichtigsten Bundes- und EU-Programme informieren lassen.

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Weitere Informationen

Zur Existenzgründung in Hamburg gibt es für Interessierte zahlreiche Unterstützungsangebote. Erfahren Sie mehr hierzu im Artikel "Kontakte & Beratungsstellen".



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