Hintergrund

Studium Jobben während des Studiums

Mit einem Nebenjob oder Praktikum können Studierende Geld verdienen und gleichzeitig erste Erfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt sammeln.

Junge Kellnerin serviert einer Gruppe Jugendlicher Getränke

Jobben während des Studiums – Hamburg Welcome Portal

Dieser Artikel befindet sich zur Zeit in Überarbeitung.

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Studierende sind sehr streng. Grundsätzlich gilt für alle Studierenden in Deutschland, dass sie während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Personen, die neben ihrem Studium wöchentlich mehr als 20 Stunden beschäftigt sind, gelten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und sind sozialversicherungspflichtig. Das heißt, es müssen monatlich Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt werden. Günstige studentische Tarife in der Krankenversicherung können Sie dann aber nicht mehr nutzen.

Je nach Staatsangehörigkeit müssen Sie einige weitere gesetzliche Regelungen beachten, wenn Sie neben dem Studium arbeiten möchten. 

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1. Studierende aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz

Studierende aus der EU, dem EWR oder aus der Schweiz genießen umfangreiche Freizügigkeitsrechte. Sie dürfen neben dem Studium uneingeschränkt Praktika absolvieren sowie selbstständig oder unselbstständig arbeiten, solange die Tätigkeit während der Vorlesungszeit die Dauer von 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht übersteigt.

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2. Studierende aus Nicht-EU-Staaten

Internationale Studierende, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen, dürfen in der Regel nur 120 volle oder 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Die Höhe Ihres Gehalts spielt dabei keine Rolle. Ob Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Arbeitstage bereits verbraucht haben, müssen Sie und Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber aber selbst kontrollieren.

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2.1 Praktika

Ein freiwilliges Praktikum zählt als reguläre Arbeit – egal ob Sie eine Praktikumsvergütung erhalten oder nicht. Das heißt, jeder Praktikumstag wird von den 120 vollen bzw. 240 halben möglichen Arbeitstagen pro Kalenderjahr, die Studierenden aus Nicht-EU-Staaten zur Verfügung stehen, abgezogen. Dies gilt nicht für Praktika, die verpflichtender Bestandteil Ihres Studiums sind.

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2.2 Studentische Nebentätigkeit an der Hochschule

Eine ideale Ergänzung zu Ihrem Studium sind Jobs in den Instituten, Bibliotheken und in anderen Einrichtungen der Hochschulen oder in hochschulnahen Institutionen, wie zum Beispiel dem Studierendenwerk Hamburg. Für diese Tätigkeiten, zum Beispiel als „studentische Hilfskraft“ oder als „wissenschaftliche Mitarbeiterin“ bzw. „wissenschaftlicher Mitarbeiter“, sieht das deutsche Aufenthaltsgesetz keine zeitliche Beschränkung vor. Auch für studentische Jobs an der Hochschule oder hochschulnahe Tätigkeiten gilt aber, dass sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden dürfen, da sie sonst als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelten.

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2.3 Selbstständige Tätigkeit

Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die selbstständig, freiberuflich oder auf Honorarbasis arbeiten wollen, müssen hierfür immer eine Erlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Eine selbstständige Erwerbstätigkeit kann während des Studiums nur erlaubt werden,  wenn dadurch der Abschluss des Studiums nicht gefährdet wird. Wer ohne diese Erlaubnis selbstständig tätig ist, kann seine Aufenthaltserlaubnis verlieren und muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,- Euro rechnen.

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2.4 Studienvorbereitung 

Wenn Sie einem Nicht-EU-Staat angehören und in Deutschland einen Sprachkurs besuchen oder im Studienkolleg studieren, gelten noch strengere Bestimmungen als für regulär eingeschriebene Studierende. Während des ersten Jahres Ihrer studienvorbereitenden Maßnahme dürfen Sie ausschließlich während der Ferienzeit arbeiten. Erst im zweiten Jahr der Studienvorbereitung ist eine Beschäftigung für bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr erlaubt. Dies gilt ebenfalls für studentische Nebentätigkeiten.
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3. Jobsuche

Für Studierende in Hamburg gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Job zu finden, zum Beispiel:

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4. Weitere Informationen

Lassen Sie sich zu diesen Themen gerne vom Studierendenwerk Hamburg beraten.

Kontakt:
Studierendenwerk Hamburg
Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI
Grindelallee 9 (3. Obergeschoss) 
20146 Hamburg
Tel.: 040 / 41902-155
E-Mail: besi@studierendenwerk-hamburg.de

Persönliche Beratung ohne Voranmeldung:
dienstags und donnerstags 9.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

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