Hintergrund

Studium Krankenversicherung für Studierende

Für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule und um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Studierende nachweisen, dass sie ausreichend krankenversichert sind.

Health insurance for students/ Krankenversicherung für Studierende

Krankenversicherung für Studierende – Hamburg Welcome Portal

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Wer in Deutschland als ausländischer Staatsangehöriger studieren möchte, benötigt eine Krankenversicherung. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind die Immatrikulation an einer Hochschule sowie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich.

Für Studierende bis zum 30. Geburtstag besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Studiums einen Befreiungsantrag stellen.

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Ausländische Krankenversicherungen

Studierende aus der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können im Heimatland versichert bleiben und in Deutschland medizinische Leistungen erhalten.

Beantragen Sie hierzu bei Ihrer gesetzlichen Versicherung im Heimatland eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) und lassen sich hiermit die im Ausland bestehende Krankenversicherung von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen. Um die Karte zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland auf. Eine Übersicht der zuständigen Institute finden Sie im öffentlichen Verzeichnis der europäischen Institutionen für soziale Sicherheit (EESSI).

Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet. Dies gilt ebenso für Angehörige von Staaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung geschlossen haben. Dies trifft derzeit für folgende Staaten außerhalb der EU zu (mit benötigten Bescheinigungen): Bosnien und Herzegowina (BH 6), Mazedonien (D/RM 111), Montenegro (DE/MNE 111), Serbien (DE 111 SRB), Tunesien (A/TN 11) und Türkei (A/T 11) (Stand: September 2018).

Auch die privaten Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Genaueres erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung. Wird Ihre private Versicherung anerkannt, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Sie können dann aber für die Dauer Ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!

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Studentische Pflichtversicherung

Die gesetzliche Pflichtversicherung für Studierende zeichnet sich durch geringe Monatsbeiträge aus (Krankenversicherung: derzeit 76,85 € plus individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Pflegeversicherung: derzeit 22,94 € bzw. 24,82 € für Kinderlose ab 23 Jahren). Der Zugang zur studentischen Pflichtversicherung endet allerdings spätestens mit dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden.

Für Studierende, die älter als 30 Jahre sind kann die Pflichtversicherung nur dann fortgeführt werden, wenn einer der folgenden Rechtfertigungsgründe vorliegt:

  • Art der Ausbildung,
  • familiäre Gründe (z.B. Betreuung behinderter oder erkrankter Angehöriger),
  • persönliche Gründe (z.B. Erkrankung, Behinderung, Geburt eines Kindes, Mitarbeit in Gremium der Hochschule)
  • oder der Erwerb der Hochschulzugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs.

Gibt es keinen solchen Verlängerungsgrund, können sich die Betroffenen freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge hierfür sind nach einer 6-monatigen Übergangsphase jedoch etwa doppelt so hoch wie der vergünstigte Studententarif.

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden Sie eine Auflistung der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland.

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Private Krankenversicherung

Bei der Entscheidung für die private Krankenversicherung (ebenso wie bei privater Familienversicherung) muss innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht die Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden. Dabei müssen die Leistungen der gewählten privaten Versicherung denen der gesetzlichen Pflichtversicherung entsprechen.

Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist für die Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts ein Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz erforderlich. Hierfür muss die Anlage 2 oder Anlage 1 durch das Versicherungsunternehmen unterschrieben vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Die Befreiung gilt für die Dauer des gesamten Studiums und kann nicht widerrufen werden. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. 

Auf der Internetseite des PKV-Verbandes finden Sie eine Auflistung der privaten Krankenversicherungen.

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Was deckt die studentische Krankenversicherung in Deutschland ab?

Bei der deutschen Krankenversicherung für Studierende (unabhängig davon, ob sie öffentlich oder privat ist) sind folgende Leistungen inbegriffen:

  • Krankenhausbehandlung,
  • Arztbesuche,
  • Verschreibungspflichtige Medikamente,
  • Hörgeräte, Rollstühle oder andere Hilfsmittel,
  • Krebsvorsorge,
  • Zahnärztliche Untersuchungen,
  • Bestimmte zahnärztliche Eingriffe wie Kronen und Zahnersatz.

Einige Unternehmen bieten möglicherweise auch zusätzlichen Versicherungsschutz gegen eine etwas höhere Gebühr an, z. B. internationale Reise- und Haftpflichtversicherungen oder zusätzliche Zahnpflege.

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Unterschied zwischen der Reiseversicherung und der Krankenversicherung für Studierende

Ausländische Studierende in Deutschland benötigen zwei Arten der Krankenversicherung:

  • Reisekrankenversicherung für Studierende. Dies ist eine Kurzzeitversicherung für den Zeitraum vom Tag der Abreise aus Ihrem Heimatland bis zum Beginn des Semesters in Deutschland. Wenn Sie ein Visum für das Studium in Deutschland beantragen, werden Sie von der Botschaft um eine Reisekrankenversicherung gebeten, die die Schengen-Anforderungen erfüllt.
  • Studentische Krankenversicherung. Dies ist eine langfristige Krankenversicherung, die Sie für die Dauer Ihres Studiums und bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause absichert. Sie benötigen eine Krankenversicherung, um sich an der Universität einschreiben zu können.
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Studienvorbereitung (Sprachkurse / Studienkolleg)

Wer in Deutschland an einem studienvorbereitenden Sprachkurs teilnimmt oder ein Studienkolleg besucht, kann sich im Regelfall nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. In diesem Fall muss eine private Versicherung gewählt werden.

Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis muss für die Prüfung des ausreichenden Versicherungsschutzes im Krankheitsfall die Anlage 2 durch das Versicherungsunternehmen unterschrieben vorgelegt werden.

Ist der Sprachkurs beendet, können Studierende, die jünger als 30 sind, für ihr Studium in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

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