Hintergrund

Studium Finanzielle Unterstützung für internationale Studierende

Ein Studium im Ausland ist mit hohen Kosten verbunden. Prüfen Sie, ob Sie eine staatliche Ausbildungsförderung oder finanzielle Unterstützung durch Stipendienprogramme erhalten können.

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Finanzielle Unterstützung für internationale Studierende – Hamburg Welcome Portal

Kapitelübersicht

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.  Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob die Ihnen und Ihren Eltern zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausreichen, um die Ausbildungskosten zu decken. Ziel des BAföG ist es, allen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung erfolgt in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen. Wer zu Beginn des Ausbildungsabschnitts schon das 45. Lebensjahr vollendet hat, kann im Regelfall kein BAföG bekommen. Alle Informationen zum BAföG erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Ausländische Staatsangehörige sind vom Grundsatz förderungsberechtigt, wenn sie eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind beispielsweise Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln. Die untenstehende Aufzählung gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob Sie BAföG beziehen können und ist nicht abschließend. Der Antrag auf BAföG kann auch online gestellt werden.

Angehörige eines Staates innerhalb der EU oder der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen sind anspruchsberechtigt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Sie sind  als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer oder Selbständige bzw. Selbstständiger freizügigkeitsberechtigt.
  • Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht (in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts),
  • Sie haben vor Beginn Ihrer Ausbildung in Deutschland eine Beschäftigung ausgeübt, die mit der Ausbildung in inhaltlichem Zusammenhang steht,

Angehörige eines Staates außerhalb der EU/ der EWR-Staaten sind anspruchsberechtigt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach dem Aufenthaltsgesetz,
  • Sie sind Ehepartner oder Kind eines Angehörigen der EU/ EWR- Staaten, der als Arbeitnehmer oder Selbstständiger freizügigkeitsberechtigt ist, und begleiten ihn oder ziehen ihm nach,
  • Sie sind mit einem Deutschen verheiratet und zu ihm nach Deutschland gezogen,
  • Sie sind Ehepartner oder Kind eines ausländischen Staatsangehörigen, der im Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist,
  • Sie haben sich bereits fünf Jahre vor Beginn Ihres Studiums in Deutschland aufgehalten und eine Erwerbstätigkeit ausgeübt (Ausbildungen, Nebentätigkeiten oder Ferienjobs gelten nicht als Erwerbstätigkeit),
  • Ihr Vater oder Ihre Mutter hat sich während der letzten sechs Jahre vor Beginn des Studiums drei Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen.

Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks Hamburg.

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Stipendienprogramme 

Ein Stipendium kann ebenfalls eine Finanzierungsmöglichkeit für Ihr Studium sein. Die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) bietet eine gute Möglichkeit für die Recherche. Zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein DAAD-Stipendium sollten Sie sich möglichst noch im Heimatland befinden. Falls Sie bereits in Deutschland sind, ist eine Bewerbung in der Regel nur möglich, wenn Sie noch nicht länger als 15 Monaten in Deutschland sind.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung um ein Stipendium frühzeitig erfolgen muss.

Für Studierende, die dem Grunde nach keinen BAföG Anspruch haben, sind ggf. weitere Stipendienprogramme interessant. Informationen hierzu sowie allgemeine Stipendieninformationen erhalten Sie auf der Internetseite des Studierendenwerks Hamburg.

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Ansprechpartner

Das Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks Hamburg unterstützt Sie gern bei allen Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums:

Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt
Grindelallee 9 (Erdgeschoss)
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 41 902 - 300 
E-Mail: best@stwhh.de

Telefonische Sprechzeiten
Montag 09:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:30 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 11:00 ­– 13:00 Uhr
Donnerstag 09:30 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten (ohne Termin)
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