Der überwiegende Teil der in Hamburg lebenden afghanischen Staatsangehörigen hat eine gute Bleibeperspektive.
Hinweise zur aufenthaltsrechtlichen Perspektive der in Hamburg lebenden afghanischen Staatsangehörigen in mehreren Sprachen:
PDF Hinweise zur aufenthaltsrechtlichen Perspektive - Deutsch
PDF Hinweise zur aufenthaltsrechtlichen Perspektive - Dari
PDF Hinweise zur aufenthaltsrechtlichen Perspektive - Pashto
Informationen zur Ausreise aus Afghanistan vom Auswärtigen Amt:
Auszug Internetseite des Auswärtigen Amtes: "Für Ortskräfte sind weiterhin die ehemaligen beziehungsweise bisherigen Arbeitgeber zuständig. Ortskräfte, die bisher noch kein Visum oder noch keine Aufnahmezusage erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete. Für ehemalige Beschäftige im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts bedeutet das: Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an okv@kabu.auswaertiges-amt.de."
Fragen und Antworten: Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan
Den Artikel des Auswärtigen Amtes zur Humanitären Hilfe in Afghanistan finden Sie hier.