Hintergrund

Einreise Einreise mit Haustieren

Tiere sind treue Begleiter im Alltag und oft auch auf Reisen mit dabei. Hier erfahren Sie, was bei und nach der Einreise nach Deutschland zu berücksichtigen ist.

Einreise mit Haustieren

Allgemeine Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen – Hamburg Welcome Portal

Allgemeine Vorschriften

Für einige Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung Infektionskrankheiten besondere Vorschriften für die Einfuhr von diesen Tieren aus Nicht-EU-Staaten.

Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden müssen Hunde, Katzen und Frettchen, welche aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt werden folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip
  • Gültige Tollwutschutzimpfung
  • vorhandener EU-Heimtierausweis alternativ Veterinärbescheinigung
  • Vorhandene Impfpapiere und gegebenenfalls der Befund des Tollwutantikörpertest

Beachten Sie bitte:

Sie dürfen nicht mehr als fünf Tiere mitführen (anderenfalls gelten die Handelsbedingungen der EU) und die Einreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen darf nur über zugelassene Einreiseorte erfolgen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des deutschen Zolls.

Hundeanmeldung

In Hamburg müssen Hundehalterinnen und Hundehalter Ihren Liebling beim Hunderegister anmelden. Voraussetzungen für die Anmeldung sind eine Haftpflichtversicherung für Hunde und ein dem Hund implantierter Mikrochip.

Die Anmeldung kann in jedem Standort Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort oder Online erfolgen. Nutzen Sie den Behördenfinder, um einen Standort in Ihrer Nähe zu finden und einen Termin zu buchen.

Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
  • Mikrochip-Nummer
  • Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung
  • Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht und Geburtsdatum Ihres Hundes
  • Geld für die Gebühren

Sie müssen übrigens Ihren Hund nicht persönlich anmelden, sondern können dies auch eine Person Ihres Ver­trau­ens erledigen lassen. Sie müssen ihr dann nur zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine ent­spre­chen­de schriftliche Vollmacht mitgeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können. Nähere Informationen finden Sie hier.

Wissenswertes

In Hamburg gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Damit Sie ihren Hund trotzdem mal toben lassen können, gibt es in allen Bezirken Freilaufflächen (Hundeauslaufzonen).

Bitte beachten Sie die in Hamburg geltenden Vorschriften für gefährliche Hunde.

Erste Schritte

Aufenthalt

Allgemeine Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen