Hintergrund

Einreise Visum

Ob Sie der Visumpflicht unterliegen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Es werden Visa für kurzfristige Besuchsaufenthalte oder langfristige Aufenthalte in Deutschland erteilt.

Visum / Visa

Visum – Hamburg Welcome Portal

Sie sind Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, dann klicken Sie hier.

Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besitzen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum und für den weiteren Aufenthalt einen Aufenthaltstitel. Das Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Sie können den Visa-Navigator vom Auswärtigen Amt nutzen, um herauszufinden ob Sie ein Visum brauchen bzw. welches Sie benötigen.

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Schengen-Visum (für kurzfristige Besuchsaufenthalte)

Das Schengen-Visum gilt für Kurz-Aufenthalte (bis 90 Tage in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen). Sie dürfen sich mit dem Visum im gesamten Schengenraum aufhalten. 

Angehörige der Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat, können für kurzfristige Aufenthalte visumfrei einreisen. Eine Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Dies gilt auch für Personen, die einen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates besitzen.

Sie möchten herauszufinden, wie viele erlaubte Aufenthaltstage im Schengengebiet Sie noch übrig haben? Dafür können Sie den Visa Rechner nutzen.

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Nationales Visum (für langfristige Aufenthalte)

Das Nationale Visum gilt zur Einreise zum Daueraufenthalt (mehr als 90 Tage) in Deutschland. Es gilt zunächst in der Regel für sechs bis zwölf  Monate. Entsprechend dem Aufenthaltszweck wird anschließend durch den zuständigen Standort Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort oder das Hamburg Welcome Center eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die konkrete Zuständigkeit in Ihrem Fall können Sie im Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg herausfinden, über den Sie auch Ihren Antrag stellen und Unterlagen hochladen können.

Sie können das nationale Visum zum Beispiel für folgende Anlässe beantragen:

  • Studium/Promotion
  • Arbeitsaufnahme
  • Arbeitsplatzsuche
  • Berufsausbildung
  • Praktikum
  • Forschung
  • Familiennachzug
  • Selbstständigkeit

Das nationale Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber auch zu Besuchsaufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten ohne dortige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die noch ausstehende Aufenthaltsdauer in den Ländern des Schengenraumes können Sie dabei selbst berechnen.

Bitte beachten Sie, dass die EU-Staaten Irland, Zypern, Rumänien und Bulgarien dem Schengenraum nicht angehören oder noch keine Vollanwender dieses Abkommens sind. Hingegen zählen die Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz zum Schengenraum. 

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Einreise ohne Visum (für langfristige Aufenthalte)

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland können ohne Visum nach Deutschland reisen. Sie dürfen sich hier 90 Tage aufhalten und ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort beantragen. Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Arbeit aufnehmen wollen.

Auch für Personen, die visumsfrei einreisen können, ist in manchen Fällen eine Einreise mit einem nationalen Visum (Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen) komfortabler. Zum Beispiel, wenn zeitnah nach der Einreise eine Reise ins Ausland geplant ist oder wenn kurzfristig eine Arbeit aufgenommen werden soll.

Bitte beachten Sie, dass bei visumfreier Einreise und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet mehrere Wochen für den Antragsprozess eingeplant werden sollten. Eine Arbeitsaufnahme ist erst nach Erlaubnis durch die Ausländerbehörde möglich.

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Visa für den Flughafentransit

Visa für den Flughafentransit berechtigen lediglich zum Aufenthalt in den internationalen Transitzonen von Flughäfen, jedoch nicht zur Einreise in den Schengenraum.

Weitere Informationen zur Visumerteilung erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

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