Hintergrund

Wohnen Anmeldung in Hamburg

Die Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes gehört zu den ersten Angelegenheiten, die Sie nach Ihrem Umzug nach Hamburg erledigen müssen.

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Anmeldung – Hamburg Welcome Portal

Sie müssen Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Ihr neues Zuhause anmelden. Dies kann in einem der vielen Standorte des Hamburg Service vor Ort - Einwohnerangelegenheiten erfolgen. Das Buchen des Termins reicht aus, um die zweiwöchige Frist einzuhalten. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung. Diese ist zum Beispiel erforderlich, um ein Bankkonto zu eröffnen oder eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Wo kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung ist in jedem Standort Einwohnerangelegenheiten in Hamburg möglich. Buchen Sie dafür einfach online einen Termin oder über die Rufnummer +49 40 115.

 Welche Unterlagen brauche ich?

  • ausgefüllter und unterschriebener Anmeldevordruck
  • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
    Hinweis: Das Formular muss von dem Vermieter für alle im Mietvertrag aufgenommenen Personen ausgefüllt werden. Wenn Sie zu jemandem ziehen ohne im Mietvertrag aufgenommen zu werden, kann der Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung für Sie ausfüllen. Hier muss der Vermieter aber ebenfalls mit angegeben und über Ihren Einzug informiert werden.
  • Personalausweis oder Reise- bzw. Nationalpass aller meldepflichtigen Personen (bei Kindern, sofern Ausweis oder Pass nicht vorhanden, die Geburtsurkunde)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: Bei Kindern ist hier die Vorlage der Geburtsurkunde in der geeigneten Form (Internationale Urkunde oder Apostille/Legalisation die durch einen vereidigten Übersetzer in Deutschland vorgenommen wurde) sowie die persönliche Vorsprache aller meldepflichtigen Personen erforderlich.
  • Verwaltungsgebühr: 13 Euro

Die benötigten Vordrucke finden Sie im Bereich Formulare.

Zusätzlich müssen weitere Dokumente vorgelegt werden von:

  • Verheirateten/Verpartnerten: Eheurkunde (original)
  • Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil (original)
  • Verwitweten: Sterbeurkunde (original)
  • Inhabern eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT): der Aufenthaltstitel

Abmelden des Wohnsitzes

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Wohnsitz abmelden, bevor Sie aus Hamburg wegziehen. Die Abmeldung kann kostenfrei in einem der Standorte Einwohnerangelegenheiten erfolgen. 

Sie müssen sich nur abmelden wenn:

  • Sie ins Ausland fortziehen
  • Sie aus einer Zweitwohnung in Hamburg ausziehen.

Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- bzw. Nationalpass)
  • ggf. Ausweiskopie, wenn Sie die Abmeldung per Post senden
  • ausgefülltes Abmeldeformular

Sie können das Formular zur Abmeldung frühestens sieben Tage vor Ihrem Auszug einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung grundsätzlich erst zum Tag des Auszuges erfolgen kann. 

Ein kleiner, aber wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Einkommensteuererklärung rechtzeitig einzureichen. Sie ist zwingend erforderlich, wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Vermietung, Kapitalvermögen, Rente oder Einkünfte von mehreren Arbeitgebern beziehen oder bezogen haben. In diesem Fall muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres im Finanzamt eingegangen sein. Erzielen Sie Ihr Einkommen als Arbeitnehmer, ist das Einreichen freiwillig und Sie können die Steuererklärung für 4 Jahre rückwirkend abgeben.  Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserem Hamburg Welcome Portal.

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