Hintergrund

Aufenthalt & Einbürgerung Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche

Sie können die Aufenthaltserlaubnis eines Arbeitssuchenden beantragen, wenn Sie über einen anerkannten Abschluss verfügen und eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland suchen.

Job Search / Jobsuche

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche – Hamburg Welcome Portal

Angehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz benötigen für eine Beschäftigung in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis. Sie genießen die uneingeschränkte Freizügigkeit.

Ausländer (Nicht-EU und Nicht-EWR) können die Aufenthaltserlaubnis als Arbeitssuchender beantragen, wenn sie über einen anerkannten Abschluss verfügen und eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland suchen. Wenn es Ihnen gelingt, während der Aufenthaltserlaubnis als Arbeitssuchender eine qualifizierte Beschäftigung zu finden, können Sie anschließend eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis für Arbeitssuchende können Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder dem Hamburg Welcome Center beantragen. Hier erhalten Sie zudem weitere Informationen über den Bewerbungsprozess. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst des Serviceportals Hamburg.

Kapitelübersicht

Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche mit anerkanntem ausländischem Hochschulabschluss

Wenn Sie einen deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss haben, der einem deutschen Hochschulabschluss entspricht, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um nach einer Stelle zu suchen, zu der Sie Ihre Qualifikation befähigt. Die Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche ist bis zu sechs Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Mit diesem Aufenthaltstitel dürfen Sie bis zu zehn Stunden pro Woche zur Probe arbeiten.

Wenn Sie in diesem Zeitraum eine geeignete Stelle gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, für Forscher oder die EU Blue Card beantragen.

Anforderungen

  • Einreise mit einem deutschen Visum zum Zwecke der Arbeitssuche. Die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ist für die Visumerteilung zuständig.
  • Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum einreisen.
  • Nachweis eines deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschlusses oder eines ausländischen Hochschulabschlusses, der einem deutschen Hochschulabschluss entspricht.
  • Ihr Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein oder Vorlage einer Verpflichtungserklärung
  • Ausreichende Krankenversicherung (Anlage 2)

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche können Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder dem Hamburg Welcome Center beantragen. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst des Serviceportals Hamburg.

Informationen über die notwendigen Dokumente finden Sie zudem auf unserer Seite Formulare.

Kapitelübersicht

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche mit deutschem Hochschulabschluss

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren und Ihr Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis um maximal 18 Monate verlängern, um eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Während dieses Prozesses können Sie jede Art von Arbeit annehmen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Anforderungen

  • Sie müssen einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom, etc.) in Deutschland erworben haben.
  • Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche kann nur erteilt werden, wenn sie an eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums anschließt (gemäß § 16b oder §16c AufenthG).
  • Ihr Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein, alternativ Vorlage einer Verpflichtungserklärung)
  • Ausreichende Krankenversicherung (Anlage 1)
Kapitelübersicht

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche mit anerkannter ausländischer Berufsausbildung

Wenn Sie einen deutschen qualifizierten Berufsabschluss oder eine ausländische Berufsqualifikation haben, die einem deutschen qualifizierten Berufsabschluss gleichwertig ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um nach einer Stelle zu suchen, zu der Sie Ihre Qualifikation befähigt. Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche ist bis zu sechs Monaten gültig und kann nicht verlängert werden. Mit diesem Aufenthaltstitel dürfen Sie bis zu zehn Stunden pro Woche zur Probe arbeiten.

Wenn Sie in diesem Zeitraum eine geeignete Stelle gefunden haben können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen.

Anforderungen

  • Einreise mit einem deutschen Visum zum Zwecke der Arbeitssuche. Die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ist für die Visumerteilung zuständig.
  • Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum einreisen.
  • Nachweis eines qualifizierten deutschen oder gleichwertigen ausländischen Berufsabschlusses.
  • Sprachkenntnisse, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen; in der Regel mindestens B1.
  • Ihr Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein oder Vorlage einer Verpflichtungserklärung.
  • Ausreichende Krankenversicherung.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche können Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder dem Hamburg Welcome Center beantragen. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst des Serviceportals Hamburg.

Informationen über die notwendigen Dokumente finden Sie zudem auf unserer Seite Formulare.

Kapitelübersicht

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach einer Berufsausbildung in Deutschland

Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine bis zu einem Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie können in diesem Zeitraum jeden Job annehmen.

Wenn Sie in diesem Zeitraum ein Beschäftigungsangebot erhalten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung beantragen. Sie können auch eine Aufenthaltserlaubnis für die Selbstständigkeit erhalten.

Anforderungen

  • Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche kann nur erteilt werden, wenn sie einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Berufsausbildung folgt (gemäß § 16a AufenthG).
  • Ihr Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein oder Vorlage einer Verpflichtungserklärung
  • Ausreichende Krankenversicherung

Die Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche können Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder dem Hamburg Welcome Center beantragen. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst des Serviceportals Hamburg.

Informationen über die notwendigen Dokumente finden Sie auf unserer Seite Formulare.


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