Anerkennung

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Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen

Erfahren Sie hier wie Sie die Gleichwertigkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses feststellen lassen können.

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben, können Sie hier erfahren, wie Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss selbst prüfen oder prüfen lassen können.

Ein anerkannter Abschluss erleichtert Arbeitgebenden die Bewertung Ihrer Qualifikationen und erhöht Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Reglementierte Berufe

Wenn Sie einen akademischen Abschluss in einem reglementierten Beruf (vor allem Medizin, Pharmazie, Lehramt, Erziehung/Pädagogik, Tiermedizin, Psychotherapie) haben und in diesem arbeiten möchten, richten Sie Ihren Antrag direkt an die dafür zuständige Stelle. Auf der Webseite Anerkennung in Deutschland können Sie prüfen, ob Ihr Beruf zu den reglementierten Berufen gehört.

Gleichwertigkeitsprüfung mit der Datenbank anabin

Überprüfen Sie auf der Seite der Datenbank anabin, ob Ihre Hochschule und Ihr Bildungsabschluss bereits in Deutschland anerkannt sind. Folgen Sie der Anleitung auf der Webseite Make it in Germany, um die Datenbank anabin effektiv zu nutzen.

Wenn Ihr Abschluss in der Datenbank anabin als gleichwertig mit einem deutschen Bachelor- oder Masterabschluss aufgeführt wird und Sie an einer akkreditierten Universität den Abschluss gemacht haben, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu demselben Ergebnis käme.

Ein positives Ergebnis können Sie Ihren Bewerbungen beilegen. Dadurch zeigen Sie potentiellen Arbeitgebenden, dass Ihr ausländischer Ausbildungsgrad mit einem deutschen gleichwertig ist. Das kann Ihre Chancen auf eine Jobzusage verbessern.

Außerdem können Sie ein positives Rechercheergebnis als Nachweis verwenden, wenn Sie ein Visum beantragen oder diesen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung benötigen.

Wenn Sie Ihren Abschluss in der Datenbank nicht finden oder das Ergebnis zu Ihrer Hochschule nicht eindeutig ist, kann eine individuelle Zeugnisbewertung durch die ZAB sinnvoll sein.


Gleichwertigkeitsprüfung bei der ZAB

Sie können die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Bachelor- oder Masterniveau bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) prüfen lassen. Wenn die Gleichwertigkeit festgestellt wird, erhalten Sie eine schriftliche Zeugnisbewertung.
Nähere Informationen bezüglich der Zeugnisbewertung finden Sie im FAQ der ZAB.

Antrag stellen
Um ein Verfahren bei der ZAB zu beginnen, können Sie digital einen Antrag stellen und ausfüllen.

Gebühren
Für das Ausstellen der Zeugnisbewertung berechnet die ZAB Gebühren. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie eine Gebühr bezahlen. 


Übersetzung

Falls Übersetzungen für die Zeugnisbewertung benötigt werden, lassen Sie diese von vereidigten Übersetzern erstellen. Sie finden diese auf verschiedenen Internetseiten, wie www.justiz-dolmetscher.dewww.adue-nord.de oder www.bdue.de. Lassen Sie sich vor Ort einen unverbindlichen Kostenvoranschlag machen, damit Sie wissen, wieviel die Übersetzungen kosten werden.


Kostenerstattung und Beratung

Informationen dazu erhalten Sie in unserem Artikel.