Anerkennung

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Kostenerstattungen und Beratung

Es können Kosten für Ihr Anerkennungsverfahren sowie für eventuelle Übersetzungen oder Beglaubigungen entstehen. Eine Kostenerstattung oder eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Kostenerstattungen

für Ihr Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen oder mögliche Übersetzungen und Beglaubigungen

Bitte beachten SieDie finanzielle Förderung muss immer beantragt werden, bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen oder eine Übersetzung oder Beglaubigung in Auftrag geben. Nachträglich können in der Regel keine Kosten übernommen werden.

Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter?

In dem für Sie zuständigen Jobcenter können Sie die Kostenübernahme für die Übersetzungen sowie die Erstellung beglaubigter Kopien beantragen. Auch die Kostenübernahme für die Verfahrenskosten der Gleichwertigkeitsprüfung sollten Sie beantragen.

Sie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter und suchen nach Arbeit?

Nehmen Sie für eine Kostenerstattung Kontakt mit der Agentur für Arbeit Hamburg auf:
Rufnummer: +49 800 4 5555 00

Wenn Sie im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind, können Sie einfach zu den Öffnungszeiten des Infopoints in das Hamburg Welcome Center kommen. 

Ist keine Förderung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit möglich, können Sie die folgende Möglichkeit nutzen:

Bundeszuschuss und Stipendienprogramm

Eventuell kommt für Sie eine Förderung durch den Bundeszuschuss oder das Stipendienprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg in Frage. Sie können sich zur weiteren Beratung an die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) wenden.

Bitte schreiben Sie zur Terminvereinbarung eine E-Mail mit dem Betreff Stipendium an: zaa@welcome.hamburg.de. Um das Verfahren für Sie zu beschleunigen, empfehlen wir zusätzlich die Registrierung über das Webformular der ZAA.


Beratungsstellen in Hamburg

Sie haben noch weitere Fragen?

Kundinnen und Kunden des Jobcenters wenden sich an ihren zuständigen Standort.

Personen ohne Leistungen vom Jobcenter können sich an die Erstorientierungsberatung im Hamburg Welcome Center wenden.
Bitte füllen Sie dafür den Fragebogen aus und senden diesen per E-Mail an:
anerkennung@welcome.hamburg.de.


Sie befinden sich noch im Ausland?

Für eine allgemeine Beratung bietet zu diesem Zeitpunkt die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) ihre Dienste an. Zur Kontaktaufnahme können Sie das Registrierungsformular nutzen.