Ausländische Schulzeugnisse anerkennen lassen
Im Ausland erworbene Schulzeugnisse müssen unter Umständen wegen der Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit oder für Weiterbildungen bewertet werden.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung eines ausländischen Schulabschlusses ist das Schulinformationszentrum (SIZ) zuständig.
Es wird Ihnen nach Prüfung durch das SIZ eine Bescheinigung ausgestellt und dem ausländischen Zeugnis beigefügt, aus der hervorgeht, welchem Hamburger Schulabschluss dieses Zeugnis entspricht.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber für Hamburgs Hochschulen müssen ihren Bildungsnachweis direkt bei der gewählten Hochschule einreichen. Zeugnisanerkennung und Festsetzung der Durchschnittsnote sind Bestandteil des dortigen Zulassungsverfahrens.
Welche Unterlagen Sie für die Gleichwertigkeitsprüfung beim SIZ benötigen und Informationen über den Ablauf, Merkblätter und Antragsformulare finden Sie hier: