Arbeitsbedingungen

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Mindestlohn

Wir geben Ihnen einen Überblick über den bundesweit gültigen Mindestlohn.

Was ist der Mindestlohn?

Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland ein bundesweit gültiger Mindestlohn. Branchenbezogen können aber auch höhere Mindestlöhne festgelegt sein.

Der Mindestlohn gibt an, wieviel Geld Sie mindestens für Ihre Arbeit erhalten müssen. Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (das bedeutet Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin muss Ihnen mindestens diesen Lohn zahlen). Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildende und Ehrenamtliche.

Für Praktika gilt der Mindestlohn nur in einigen Fällen. Ob der Mindestlohn für Ihr Praktikum gilt können Sie auf der Seite des BMAS - Mindestlohn und Praktikum prüfen.  Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende können Sie sich unten downloaden.

Höhe des Mindestlohns je Stunde (Brutto)

Gültig ab

12,41 Euro 

01.01.2024

12,82 Euro

01.01.2025 (geplant)



Mit Hilfe des Mindestlohnrechners (BMAS - Mindestlohn-Rechner) auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie berechnen lassen wie sich die Änderung auf Ihr Gehalt auswirkt oder prüfen wie hoch Ihr Stundenlohn tatsächlich ist.

Dokumentationspflicht

In einigen Branchen besteht eine Pflicht zur Dokumentation. Das bedeutet, dass die Arbeitszeiten notiert werden müssen.
Die Pflicht zur Dokumentation besteht zum Beispiel für:

  • alle Nebenbeschäftigungen/Minijobs
  • Baugewerbe
  • Gaststätten und Herbergen
  • Speditions-, Transport und Logistikbereich
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung
  • Messebau
  • Fleischwirtschaft
  • Zeitungszustellerinnen und –zusteller
  • Beschäftigte bei Paketdiensten 

Wie sieht so eine Dokumentation aus?

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss folgende Angaben notieren oder die Beschäftigten auffordern, diese zu dokumentieren:

  • Beginn der Arbeitszeit (Datum und Uhrzeit)
  • Ende der Arbeitszeit (Datum und Uhrzeit)
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit

Die Pausenzeiten sind keine Arbeitszeiten und sind damit nicht unter der Dauer der täglichen Arbeitszeit zu berücksichtigen. Ein Musterformular (ml-musterbogen.pdf (bmas.de))  finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Beispiel:

Sie haben um 06:30 Uhr mit Ihrer Arbeit begonnen. Ihre Arbeit endet um 15:00 Uhr. Sie haben 30 Minuten Mittagspause und 15 Minuten Frühstückspause gehabt.

Datum

Beginn

Ende

Arbeitszeit

01.01.2022


06:30 Uhr


15:00 Uhr

7:45


Wir empfehlen, dass Sie sich Ihre Arbeitszeiten auch immer selber notieren, auch wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dies für Sie erledigt. Diese Dokumentation können Sie als Beweis bei Unstimmigkeiten vorlegen.

Pausen sind gesetzlich nach einer Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden vorgeschrieben. 

Beratung

Gerne können Sie sich im Hamburg Welcome Center beraten lassen, wenn Sie weitere Fragen haben. Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf.