Aufenthalt und Selbstständigkeit
Ausländerrechtliche Beratung
Personen, die aus Ländern außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz kommen, müssen sicherstellen, dass ihre Aufenthaltserlaubnis die Gründung eines Unternehmens oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlaubt. Sie können die Ausländerrechtliche Beratung des Hamburg Welcome Centers kontaktieren, wenn Sie hierzu Fragen haben.
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