Existenzgründung

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Existenzgründung: Gut zu wissen

Immer mehr Unternehmensgründerinnen und -gründer bringen einen Migrationshintergrund mit. Hier erfahren Sie in Kurzform, worauf Sie beim Aufbau Ihrer eigenen Firma achten müssen und wo Sie Beratung erhalten können.

Gute Gründe für Hamburg

Rund 250.000 Wahlhamburgerinnen und Wahlhamburger aus 185 Nationen leben und arbeiten gegenwärtig an Alster und Elbe. Wirtschaftliches Potenzial und hohe Lebensqualität machen aus Hamburg eine der dynamischsten Wirtschaftsregionen Europas. Standortvorteile ergeben sich unter anderem aus der verkehrsgünstigen Lage an der Elbe mit dem Hamburger Hafen als Zugang zu Nord- und Ostsee und damit in „aller Herren Länder“.

Existenzgründerinnen und Existenzgründer werden hier besonders gefördert und finden in Hamburg viele Institutionen, die sie bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee beraten und unterstützen. Deshalb werden in der Region jedes Jahr etwa 10.000 Unternehmen neu gegründet.


Aufenthaltserlaubnis

Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sind deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt und genießen uneingeschränkte Freizügigkeit. Sie benötigen daher keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis.

Jede Nicht-EU-Bürgerin und jeder Nicht-EU-Bürger braucht eine Aufenthaltserlaubnis, die dazu berechtigt, in Hamburg Geschäfte machen zu können.


Sozialversicherung

Die Sozialversicherung dient der sozialen Sicherheit unserer Gesellschaft und umfasst die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. In erster Linie ist die Sozialversicherung in Deutschland aber auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnitten. Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen oder Geschäften sind für ihre soziale Absicherung selbst verantwortlich, für sie besteht lediglich Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Selbstständige können zwischen einer Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Anbieter wählen. Die Beitragssätze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind genau festgelegt. Hinzu kommt nur ein geringer Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegen darf. Bei einer privaten Krankenversicherung ist die Höhe der Beiträge abhängig vom gewählten Leistungsumfang sowie vom Lebensalter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss.

Darüber hinaus ist es ebenfalls ratsam, sich gegen weitere unternehmerische Risiken (zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall) zu versichern und eine ausreichende Altersvorsorge abzuschließen.


Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

Im deutschen Steuer- und Gewerberecht wird zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten unterschieden. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer. Im Allgemeinen erbringen Freiberufler ihre Dienstleistungen eigenverantwortlich, fachlich unabhängig und auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, muss im Einzelfall geklärt werden, da verschiedene Gesetze berührt sind und die Abgrenzung nicht pauschal erfolgen kann. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie eine Checkliste, mit der Sie prüfen können, ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen gehört. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.


Zulassungen und Genehmigungen

Um Ihre Selbstständigkeit zu beginnen, sind je nach Art Ihrer geplanten Tätigkeit verschiedene Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen. Hier einige Beispiele, die als erste Orientierung dienen sollen und nicht vollständig bzw. abschließend sind:

  • Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • Jede selbstständige Tätigkeit muss beim für Sie zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, erfolgt dies automatisch.
  • Sie sind verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
  • Wer sich im Handwerk selbstständig machen will, muss sich bei der Handwerkskammer registrieren. 
  • Je nach Art und Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit muss Ihr Betrieb in das Handelsregister eingetragen werden. Das Handelsregister ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis und gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens und wird bei der Handelskammer Hamburg geführt.
  • Für einige gewerbliche Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis (z.B. Bankgeschäfte oder Versicherungsvermittler).
  • Wenn Sie Ihre Waren vor Ihrem Betrieb auf der Straße auslegen wollen, brauchen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis vom zuständigen Bezirksamt.
  • Bestimmte Berufsgruppen müssen sich bei berufsständischen Kammern eintragen. Dies gilt zum Beispiel für Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte.

Um sich über die notwendigen Formalien zu informieren können Sie den Verfahrensfinder des Einheitlichen Ansprechpartners Hamburg nutzen. Je nach Wunsch können Sie die angezeigten Verfahren per E-Mail direkt bei der zuständigen Stelle oder über den Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg elektronisch abwickeln.


Förderprogramme

Unter bestimmten Umständen kann Ihre Existenzgründung vom Staat gefördert werden. Gerne können Sie sich von den Förderlotsen des IFB-Beratungscenter Wirtschaft über alle Hamburger Förderprogramme sowie die wichtigsten Bundes- und EU-Programme informieren lassen.


Kontakte und Beratungsstellen

Für interessierte Gründerinnen und Gründer gibt es in Hamburg zahlreiche Beratungsangebote. Ihre Anlaufstellen zum Thema „Existenzgründung“ sind unter anderem die folgenden Institutionen:

Handelskammer Hamburg

  • Service-Center der Handelskammer Hamburg
    Das Angebot des Gründungszentrums richtet sich an Gründungsinteressierte und junge Unternehmer, die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (außer Handwerk) in Hamburg selbstständig machen möchten. Für die kostenlose Einstiegsberatung ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Sie erhalten unter anderem ein kostenloses Starterpaket mit vielfältigem Informationsmaterial.

    Kontakt:
    Handelskammer Hamburg
    Service-Center
    Adolphsplatz 1
    20457 Hamburg
    Tel.: 040 36138-138
    Fax: 040 36138-401
    E-Mail: service@hk24.de
    Internet: www.ihk.de/hamburg


  • Spezielles Beratungsangebot für migrantische Unternehmen in Hamburg

    Kontakt:
    Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite der Handelskammer.


Handwerkskammer Hamburg

Beim Aufbau eines eigenen Handwerksbetriebs ergeben sich viele Fragen, bei deren Beantwortung die Existenzgründerberatung der Handwerkskammer gerne behilflich ist.

Kontakt:
Handwerkskammer Hamburg
Betriebswirtschaftliche Beratung
Holstenwall 12
20355 Hamburg (sowie Zweigstellen in Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Harburg)
Tel.: 040 35905-361
Fax: 040 35905-506
E-Mail: bbstinfo@hwk-hamburg.de
Internet: www.hwk-hamburg.de


Hamburg Invest

Hamburg Invest ist die One Stop Agency für Investitionen aus dem In- und Ausland in Hamburg sowie zentraler Partner der Hamburger Wirtschaft zu allen Themen der Wirtschaftsförderung. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen gibt es vielfältige Serviceangebote.

Kontakt:
HIW Hamburg Invest
Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Wexstraße 7
20355 Hamburg
Tel.: 040 227019-0
Fax: 040 227019-29
E-Mail: info@hamburg-invest.de
Internet: www.hamburg-invest.com


Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Die Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (kurz WBZ) der Hamburger Bezirksämter sind die zentralen Anlaufstellen vor Ort für fast alle Behördengänge, die eine Unternehmensgründerin oder ein Unternehmensgründer zu erledigen hat. Sie beraten zu allen Anliegen und kümmern sich fachübergreifend um die zugehörigen Antrags- und Genehmigungsverfahren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten je nach Anliegen Ihren Wunsch sofort, vereinbaren individuelle Termine oder vermitteln an die richtige Ansprechperson.

Die Kontaktdaten aller Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt finden Sie hier.


hei. Hamburger ExistenzgründungsInitiative

„Selbstständigkeit kann man lernen“ unter diesem Motto steht das von der Stadt Hamburg geförderte hei.scheckheft mit Coachingprogramm und ermöglicht den Besuch von Seminaren zum Thema Selbstständigkeit. Den Antrag für das Scheckheft erhalten Sie online oder persönlich vor Ort. 

Die hei. bietet Gründerinnen, Gründern und Gründungsinteressierten außerdem eine kostenlose allgemeine Erstberatung (persönliches Gespräch) und begleitet und unterstützt auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Darüber hinaus vermittelt die hei. Kontakte zu Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartnern und Institutionen aus dem Hamburger Gründungsnetzwerk. Um ein persönliches Erstberatungsgespräch zu vereinbaren, rufen Sie gern an oder besuchen Sie die Website.

Kontakt:
hei. Hamburger ExistenzgründungsInitiative
Besenbinderhof 39
20097 Hamburg
Tel.: 040 611700-0
Fax: 040 611700-19
E-Mail: n.bachmann@hei-hamburg.de
Internet: www.hei-hamburg.de


Agentur für Arbeit

Bei der Agentur für Arbeit erhalten Arbeitslose Informationen zur Existenzgründung und zum Gründungszuschuss. Möchte man noch weiter in die Tiefe gehen, vermittelt die Bundesagentur für Arbeit den Kontakt zu Kammern, Verbänden oder Gründerzentren, die weiterhelfen. Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit und vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Arbeitsagentur vor Ort.

Kontakt:
Agentur für Arbeit Hamburg
Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg
Internet: Agentur für Arbeit Hamburg