Praktikum
Ein Praktikum kann bei der Entscheidung für den richtigen Beruf helfen. Es kann aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Zuverlässigkeit und Können einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers überzeugen. Im besten Falle wird im Anschluss an das Praktikum ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen.
Ein Freiwilliges Praktikum kann zum Beispiel in den Ferien oder vor einer Ausbildung oder einem Studium absolviert werden. Es hilft bei der beruflichen Orientierung und bietet die Möglichkeit berufliche Erfahrungen zu sammeln.
Auch Menschen, die auf der Arbeitssuche sind, haben die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren. Dieses kann sowohl zur beruflichen Orientierung dienen als auch die Möglichkeit bieten, einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin von sich zu überzeugen. Wer beim Jobcenter oder bei der Bundesagentur für Arbeit Leistungen bekommt, kann für ein Praktikum einen Trainingsscheck bzw. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) bei der Integrationsfachkraft (Arbeitsvermittlung) beantragen. Damit bitten Sie um die Genehmigung, dass Sie das Praktikum absolvieren dürfen und können gleichzeitig weiterhin Leistungen erhalten.
In vielen Ausbildungs- oder Studiengängen ist ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben. Bei einigen Bildungsgängen ist ein Praktikum schon vor dem Ausbildungs- oder Studienbeginn verpflichtend, bei anderen ist es Bestandteil der Ausbildung oder des Studienganges. Die Dauer ist dabei oft festgelegt.
Wenn das Praktikum ohne MAG oder Trainingsscheck stattfinden soll, weil Sie keine Leistung bekommen, muss mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin einen Praktikumsvertrag abgeschlossen werden, um Missverständnisse und Haftungsprobleme zu vermeiden.
In der Regel gilt für ein Praktikum der Mindestlohn. Mit einem Trainingsscheck von Jobcenter oder (MAG) von der Bundesagentur für Arbeit wird das Praktikum gefördert und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber müssen keinen Lohn bezahlen.
Beratungsangebote im Hamburg Welcome Center
Im Hamburg Welcome Center können Sie zu den Themen Ausbildungssuche, Praktikum und Einstiegsqualifizierung beraten werden. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!
Die Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges, vergütetes und sozialversichertes Langzeitpraktikum. Dieses Praktikum ist in den meisten dualen Berufen möglich. Das Ziel des Praktikums ist die Übernahme in eine Ausbildung. Lesen Sie mehr über die Einstiegsqualifizierung auf der Webseite der Handelskammer Hamburg.