Hintergrund

Arbeiten Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag sollten sich die wesentlichen Rechte und Pflichten zu Ihrem Arbeitsverhältnis wiederfinden. Es handelt sich um einen wechselseitigen Vertrag. Schon deswegen sollte er gründlich gelesen werden.

Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag – Hamburg Welcome Portal

Wenn Sie die Zusage für einen Arbeitsplatz erhalten haben, erhalten Sie im Regelfall im Anschluss einen Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag kann aber auch per Handschlag abgeschlossen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie aber auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. 

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Durch den Arbeitsvertrag werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Rechte und Pflichten für die Dauer des Arbeitsverhältnisses festgelegt. Für die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer besteht unter anderem die Pflicht, ihrer oder seiner Arbeit nachzukommen, den Anweisungen des Arbeitgebers zu folgen und keine Betriebsgeheimnisse zu verraten. Für die Arbeitgeberin und den Arbeitgeber besteht die Pflicht, Lohn und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen (auch im Krankheitsfall) und Urlaub zu gewähren. 

Bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben und an den Arbeitgeber zurückgeben, sollten Sie ihn genau prüfen, insbesondere sollten folgenden Angaben im Arbeitsvertrag niedergeschrieben sein:

Bezeichnung und allgemeine Beschreibung der zu verrichtenden Tätigkeit

Was werden Ihre Aufgaben im Unternehmen sein?

Name und Anschrift der Vertragsparteien
Hier gehört sowohl Ihr Name als auch der Name Ihres Arbeitgebers hin.

Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Ab welchem Datum sind Sie Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Unternehmens?

Gilt Ihr Vertrag nur für eine bestimmte Zeit? 

Hinweis: Eine Befristung muss schriftlich vereinbart werden, sonst gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Arbeitszeit

Wie lange müssen Sie pro Woche arbeiten? 

Hinweis: Eine volle Arbeitsstelle umfasst in Deutschland etwa 40 Stunden pro Woche. Es ist auch möglich, in Teilzeit zu arbeiten. 

Arbeiten Sie im Schichtdienst oder haben Sie Gleitzeit? An welchen Tagen müssen Sie arbeiten? Haben Sie eine 5 oder eine 6 Tage Woche?

Hinweis: Im Regelfall ist eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden erlaubt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Arbeitszeiten so in Ordnung sind, melden Sie sich gerne bei uns.

Dauer der Probezeit (höchstens sechs Monate)

Wie lange dauert Ihre Probezeit? 

Hinweis: Die Probezeit ist die Zeit, in der Sie oder das Unternehmen den Vertrag schnell wieder beenden können.

Kündigungsfristen

Wie lange im Voraus müssen Sie oder das Unternehmen mitteilen, dass das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden soll? 

Hinweis: Je länger Sie für eine Firma arbeiten, desto länger ist auch Ihre gesetzliche Kündigungsfrist. Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geschrieben steht, beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen, nach Beendigung der Probezeit 4 Wochen. 

Achtung! Eine Kündigung muss immer in schriftlich erfolgen. Eine Textnachricht oder eine mündliche Kündigung sind nicht gültig. Wenn Sie noch keine neue Arbeit gefunden haben, müssen Sie sich gleich mit der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn Sie das nicht oder zu spät machen, kann es dazu führen, dass Sie weniger oder gar kein Arbeitslosengeld erhalten.

Mehr zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag können Sie in unserem Artikel lesen.

Höhe der Vergütung

Wie viel Geld werden Sie für Ihre Arbeit bekommen? Wird das Unternehmen Ihnen zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt Zuschläge oder Prämien zahlen, zum Beispiel an Weihnachten oder für Wochenendarbeit? Wird der Mindestlohn eingehalten? Wann zahlt das Unternehmen das Arbeitsentgelt – am Ende oder Anfang des Monats? 

Hinweis: In der Regel werden Bruttovergütungen vereinbart. Von diesen Beträgen werden noch Steuern und Abgaben für Sozialversicherungen wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Befristung
Ist das Arbeitsverhältnis befristet (das heißt, endet es zu einem bestimmten Datum)?
Hinweis: Lassen Sie eine wiederholte Befristung immer prüfen, nicht immer ist diese zulässig (das bedeutet, dass die Befristung vielleicht gar nicht mehr in Frage kommt und Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen könnten). Sie müssen sich 3 Monate vor Ablauf Ihres Arbeitsvertrages bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn Sie das später machen, kann es dazu führen, dass Sie weniger oder gar kein Arbeitslosengeld erhalten.

Urlaub

Wie viele Tage Erholungsurlaub können Sie pro Jahr nehmen? 

Hinweis: Arbeiten Sie fünf Tage in der Woche, haben Sie einen gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen im Jahr. Das bedeutet, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber 20 Tage Urlaub gewähren muss. Sie haben ein Recht darauf. Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen.

Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten

Gelten für den Arbeitsvertrag noch andere Regelungen, zum Beispiel Tarifverträge?

Hinweis: Oft gelten neben dem Arbeitsvertrag noch besondere Regelungen. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben zum Beispiel in vielen Wirtschaftszweigen Tarifverträge abgeschlossen. Tarifverträge können beispielsweise Arbeitsentgelte, Boni oder Urlaubsansprüche regeln. Unternehmen können auch selbst mit ihrem Betriebsrat – als Interessenvertreter der Mitarbeiter – Verträge abschließen. Diese werden Betriebsvereinbarungen genannt. Ob solche Verträge für Sie gelten, kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben.

Bitte beachten Sie im Krankheitsfall:

Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber melden. Das bedeutet, dass Sie sich melden müssen, bevor Ihre Arbeit beginnt. Fragen Sie bei Ihren Arbeitgeber nach, wie und bei wem Sie sich melden sollen. In einigen Fällen ist es auch im Arbeitsvertrag geregelt, wie Sie sich verhalten sollen, wenn Sie krank sind. Sollten Sie länger als drei Tage krank sein, müssen Sie spätestens am vierten Tag eine Bescheinigung vom Arzt (Attest) bei Ihrem Arbeitgeber und auch bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Der Arbeitgeber darf aber auch früher von Ihnen verlangen, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Wenn Sie durch einen Arzt oder eine Ärztin krankgeschrieben worden sind und Ihrem Arbeitgeber dies durch ein Attest nachgewiesen haben, zahlt Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr volles Gehalt. Sind Sie länger als sechs Wochen krank und gesetzlich versichert, bezahlt Ihre Krankenkasse 70 Prozent Ihres Gehalts. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Bei privaten Krankenversicherungen gelten verschiedene Regeln. Fragen Sie in diesem Fall direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Gerne können Sie Ihren Arbeitsvertrag vor Abschluss im Hamburg Welcome Center prüfen lassen. Nehmen Sie den Arbeitsvertrag zur Ansicht mit nach Hause. Klar freuen Sie sich über den neuen Job, aber es gilt: Überstürzen Sie nichts.

Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf: