Hintergrund

Aufenthalt & Einbürgerung Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet Ihnen Mobilität innerhalb und außerhalb der EU.

Flag of the european union, blue ground with twelve yellow stars

Erlaubnis zum Daueraufenthalt- Hamburg Welcome Portal

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie ist der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt und bietet Ihnen innerhalb und außerhalb der EU erweiterte Möglichkeiten der Mobilität (ausgenommen sind Großbritannien, Irland und Dänemark):

  • Wenn Sie sich außerhalb der EU aufhalten wollen, können Sie Deutschland bis zu zwölf Monate verlassen (sofern Sie Inhaber einer Blauen Karte EU waren, verlängert sich die Frist auf 24 Monate)
  • Wenn Sie in einen anderen Mitgliedstaat der EU (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark) umziehen wollen, können Sie sich dort bis zu sechs Jahre aufhalten. Sie müssen kein Visum beantragen und können vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sofern Sie auch dort Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichern können

Wenn Ihr Aufenthaltszweck in Deutschland zeitlich begrenzt ist (z.B. Ausbildung / Studium, Saisonbeschäftigungen, Au-Pairs oder internationaler Personalaustausch) kann Ihnen keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden. Dies gilt ebenfalls für Inhaber und Antragssteller von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen.

Voraussetzungen:

  • Sie sind seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zur Hälfte angerechnet)
  • Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt selbstständig finanzieren und
  • durchgehender ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis einer ausreichenden Altersvorsoge: Mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen
  • keine Vorstrafen
  • sofern Sie erwerbstätig sind, besitzen Sie die hierfür erforderlichen Erlaubnisse
  • ausreichende Deutschkenntnisse (B1)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
  • ausreichender Wohnraum für sich und Familienangehörige

Den Antrag richten Sie bitten an den für Sie zuständigen Standort Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort oder an das Hamburg Welcome Center.

Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg. Informationen zur Beratung finden Sie im Bereich Formulare.