Wer als Au-Pair nach Deutschland kommen darf und die allgemeinen Voraussetzungen dafür finden Sie im Merkblatt der Behörde für Inneres und Sport. Dieses können Sie sich auf Ihr Endgerät herunterladen.
Au-Pair
Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika sind, dann können Sie ohne Visum einreisen. Nach der Einreise müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Was ist nach der Einreise zu beachten?
Nach der Einreise ist Folgendes zu veranlassen:
- Anmeldung des Wohnsitzes
- Beantragung Aufenthaltserlaubnis
(für den Fall, dass Ihr Visum nicht bis zum Ende Ihres Aufenthaltes gültig ist oder Sie visumsfrei eingereist sind)
Die Voraussetzungen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Behörde für Inneres und Sport. Es handelt sich um dieselben Voraussetzungen wie für die Beantragung eines Visums.