Aufenthaltserlaubnis für Auszubildende
Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung beginnen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung.
Allgemeine Hinweise
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung kann erteilt werden, wenn Sie eine betriebliche Aus- und Weiterbildung oder eine schulische Berufsausbildung absolvieren möchten.
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung dürfen Sie nebenbei zudem im Umfang von 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Voraussetzungen
Visum zur Ausbildung
Ausnahmen
- Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bestimmter Länder können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland beantragen. Mehr dazu im Artikel zum Visum.
- Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen die unbeschränkte Freizügigkeit.
Ausbildungsvertrag (bei erster Antragstellung) oder aktueller Ausbildungsnachweis (bei Verlängerung)
Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats
Ausreichender Krankenversicherungsschutz
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (mind. 959,00€ netto/1.033,31€ brutto), alternativ Vorlage einer Verpflichtungserklärung oder eines Sperrkontos