Aufenthaltserlaubnisse

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Aufenthaltserlaubnis für Auszubildende

Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung beginnen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung.

Allgemeine Hinweise

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung kann erteilt werden, wenn Sie eine betriebliche Aus- und Weiterbildung oder eine schulische Berufsausbildung absolvieren möchten.

Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung dürfen Sie nebenbei zudem im Umfang von 20 Stunden pro Woche arbeiten.


Voraussetzungen

Visum zur Ausbildung

Ausnahmen

  • Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bestimmter Länder können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland beantragen. Mehr dazu im Artikel zum Visum.
  • Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen die unbeschränkte Freizügigkeit.


Ausbildungsvertrag (bei erster Antragstellung) oder aktueller Ausbildungsnachweis (bei Verlängerung)

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats

Ausreichender Krankenversicherungsschutz

Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (mind. 959,00€ netto/1.033,31€ brutto), alternativ Vorlage einer Verpflichtungserklärung oder eines Sperrkontos


Antrag stellen

Antragsstellung

Es ist ein Formular abgebildet.
© Hamburg Welcome Center via Canva

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Informationen und Dokumente für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Hamburg finden Sie im Bereich Formulare und Checklisten.

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