Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit
Sie wollen in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen? Ausländische Staatsangehörige benötigen hierfür eine Aufenthaltserlaubnis.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie selbstständig tätig werden wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der geplanten Tätigkeit besteht und von der Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind. Für diese Entscheidung beteiligt die zuständige Ausländerbehörde die Handelskammer Hamburg. Diese Voraussetzung entfällt, wenn Sie nicht gewerblich, sondern als Freiberufler arbeiten möchten.
Die Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen ausreichen, um die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes zu decken. Ihr Geschäftsmodell muss daher eine positive Prognose der finanziellen und wirtschaftlichen Lage erkennen lassen.
Darüber hinaus gilt es die jeweiligen Voraussetzungen und Zulassungen für Ihre konkrete Tätigkeit zu beachten, um die Rechtmäßigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu gewährleisten. Weitere Informationen und Hinweise zu Beratungsstellen finden Sie in unseren Artikeln zum Thema.
Bereits nach drei Jahren können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erhalten.
Voraussetzungen
Visum zur selbstständigen Tätigkeit
Ausnahmen
- Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bestimmter Länder können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland beantragen. Mehr dazu im Artikel zum Visum.
- Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen die unbeschränkte Freizügigkeit.
Ihrem Unternehmen liegt eine tragfähige Geschäftsidee zu Grunde (Nachweise sind z.B. Businessplan, Geschäftskonzept, Finanzierungsplan, Ertragsvorschau). Darüber hinaus sollten Sie Sie über die hierfür notwendige Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
Ausreichender Krankenversicherungsschutz (Anlage 1)
Personen, die älter als 45 Jahre sind, müssen über eine ausreichende Alterssicherung verfügen.