Aufenthaltserlaubnisse

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit

Sie wollen in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen? Ausländische Staatsangehörige benötigen hierfür eine Aufenthaltserlaubnis.

Allgemeine Hinweise

Wenn Sie selbstständig tätig werden wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der geplanten Tätigkeit besteht und von der Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind. Für diese Entscheidung beteiligt die zuständige Ausländerbehörde die Handelskammer Hamburg. Diese Voraussetzung entfällt, wenn Sie nicht gewerblich, sondern als Freiberufler arbeiten möchten.

Die Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen ausreichen, um die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes zu decken. Ihr Geschäftsmodell muss daher eine positive Prognose der finanziellen und wirtschaftlichen Lage erkennen lassen.

Darüber hinaus gilt es die jeweiligen Voraussetzungen und Zulassungen für Ihre konkrete Tätigkeit zu beachten, um die Rechtmäßigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu gewährleisten. Weitere Informationen und Hinweise zu Beratungsstellen finden Sie in unseren Artikeln zum Thema.

Bereits nach drei Jahren können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erhalten.


Voraussetzungen


Visum zur selbstständigen Tätigkeit
Ausnahmen

  • Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bestimmter Länder können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland beantragen. Mehr dazu im Artikel zum Visum.
  • Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen die unbeschränkte Freizügigkeit.

Ihrem Unternehmen liegt eine tragfähige Geschäftsidee zu Grunde (Nachweise sind z.B. Businessplan, Geschäftskonzept, Finanzierungsplan, Ertragsvorschau). Darüber hinaus sollten Sie Sie über die hierfür notwendige Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.

Ausreichender Krankenversicherungsschutz (Anlage 1)

Personen, die älter als 45 Jahre sind, müssen über eine ausreichende Alterssicherung verfügen.


Antrag stellen

Antragsstellung

Es ist ein Formular abgebildet.
© Hamburg Welcome Center via Canva

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Informationen und Dokumente für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Hamburg finden Sie im Bereich Formulare und Checklisten.

Mehr