Aufenthaltserlaubnisse

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Informationen zu Au-Pair Aufenthalten

Sie möchten wissen, wann Sie als Au-Pair nach Deutschland kommen können? Dann finden Sie hier nähere Informationen.

Voraussetzungen

In dem Merkblatt der Behörde für Inneres und Sport können Sie nachlesen, wer als Au-Pair nach Deutschland kommen darf und die allgemeinen Voraussetzungen dafür. Dieses können Sie sich auf Ihr Endgerät herunterladen. 

Merkblatt zum Au-Pair Aufenthalt


Einreise

Drittstaatsangehörige benötigen ein Visum für den Aufenthalt als Au-Pair.

Ausnahmen

  • Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bestimmter Länder können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland beantragen. Mehr dazu im Artikel zum Visum.
  • Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen die unbeschränkte Freizügigkeit.


Was ist nach der Einreise zu beachten?

Nach der Einreise ist Folgendes zu veranlassen:

Die Voraussetzungen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Behörde für Inneres und Sport. Es handelt sich um dieselben Voraussetzungen wie für die Beantragung eines Visums.