Informationen zu Au-Pair Aufenthalten
Sie möchten wissen, wann Sie als Au-Pair nach Deutschland kommen können? Dann finden Sie hier nähere Informationen.
Voraussetzungen
In dem Merkblatt der Behörde für Inneres und Sport können Sie nachlesen, wer als Au-Pair nach Deutschland kommen darf und die allgemeinen Voraussetzungen dafür. Dieses können Sie sich auf Ihr Endgerät herunterladen.
Merkblatt zum Au-Pair Aufenthalt
Einreise
Drittstaatsangehörige benötigen ein Visum für den Aufenthalt als Au-Pair.
Ausnahmen
- Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bestimmter Länder können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland beantragen. Mehr dazu im Artikel zum Visum.
- Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen die unbeschränkte Freizügigkeit.
Was ist nach der Einreise zu beachten?
Nach der Einreise ist Folgendes zu veranlassen:
- Anmeldung des Wohnsitzes
- Beantragung Aufenthaltserlaubnis
(für den Fall, dass Ihr Visum nicht bis zum Ende Ihres Aufenthaltes gültig ist oder Sie visumsfrei eingereist sind)
Die Voraussetzungen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Behörde für Inneres und Sport. Es handelt sich um dieselben Voraussetzungen wie für die Beantragung eines Visums.