Aufenthaltserlaubnisse

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Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs

Erfahren Sie hier wann der Aufenthalt für einen Sprachkurs möglich ist.

Allgemeine Hinweise

Gute Sprachkenntnisse machen das Ankommen oft viel leichter. Deshalb ist es sinnvoll Deutsch zu lernen. Eine sehr effektive Möglichkeit sind Sprachkurse direkt vor Ort. So kann man das Sprechen direkt üben und lernt gleichzeitig die Kultur kennen.

Unter bestimmten Voraussetzungen  kann man eine Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Sprachkurs erhalten. Die Aufenthaltserlaubnis kann maximal für ein Jahr erteilt werden.

Der Sprachkurs muss ein Intensivsprachkurs sein und folgende Kriterien erfüllen:

  • Begrenzte Dauer
  • täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche
  • Ziel ist der Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse

Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Auch Sprachkurse, die zur Vorbereitung auf ein Studium dienen, zählen nicht dazu. Für Sprachkurse zur Studienvorbereitung kann man stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende beantragen.


Voraussetzungen

Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs
Ausnahmen

  • Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bestimmter Länder können ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland beantragen. Mehr dazu im Artikel zum Visum.
  • Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen die unbeschränkte Freizügigkeit.

Nachweis der Teilnahme an einem Intensivsprachkurs (Bescheinigung der Sprachschule, mindestens 18 Stunden pro Woche)

Finanzierungsnachweis (1.027,40 Euro pro Monat) oder Vorlage einer Verpflichtungserklärung

Ausreichender Krankenversicherungsschutz


Antrag stellen

Antragsstellung

Es ist ein Formular abgebildet.
© Hamburg Welcome Center via Canva

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Informationen und Dokumente für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Hamburg finden Sie im Bereich Formulare und Checklisten.

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