EU-Freizügigkeit
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz genießen in Deutschland Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland.
EU-Bürger
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) haben das Recht auf Freizügigkeit. Sie benötigen für die Einreise in das Bundesgebiet kein Visum und für den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel und haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Für die Dauer von drei Monaten können sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger voraussetzungslos im Bundesgebiet aufhalten. Sie müssen lediglich im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments (Ausweis oder Pass) sein.
Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten haben:
- Arbeitnehmer oder Selbstständige,
- Arbeitsuchende (in der Regel bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten),
- Nicht-Erwerbstätige sowie Studierende und Auszubildende, die über ausreichenden Lebensunterhalt und Krankenschutz verfügen,
- Daueraufenthaltsberechtigte,
- Familienangehörige der oben genannten Personen.
Bürgerinnen und Bürger der Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
Staatsangehörige der Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sind mit den unbeschränkt freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern gleichgestellt.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls die Freizügigkeit innerhalb der EU. Obwohl sie vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind, können Schweizer Bürgerinnen und Bürger trotzdem bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde eine rein deklaratorische Aufenthaltserlaubnis-Schweiz als elektronischer Aufenthaltstitel beantragen. Die zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Familienangehörige
Familienangehörige, die weder Staatsangehörige der EU/EWR noch der Schweiz sind, benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum und für einen dauerhaften Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.
Weitere Informationen
Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie weitere Informationen zum Thema Freizügigkeit.