Sie möchten in Hamburg einen Aufenthaltstitel beantragen oder Ihren bestehenden Aufenthaltstitel verlängern, wissen aber nicht, welche Unterlagen Sie benötigen? Wir teilen Ihnen mit, wie Sie Ihren Antrag stellen können. Zudem haben wir Checklisten für Sie vorbereitet, in denen genau aufgeführt ist, welche Nachweise Sie einreichen müssen. Außerdem können Sie auf dieser Seite wichtige Formulare und Vorlagen direkt herunterladen.
Damit Sie wissen, welche Unterlagen Sie zusammensuchen müssen, schauen Sie sich unsere Checklisten (siehe unten) an.
Ihren Antrag stellen Sie beim Hamburg Welcome Center oder den Standorten für Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort. Wenn Sie alle Unterlagen haben, nutzen Sie bitte den Online-Dienst „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“, um Ihre Dokumente hochzuladen und den Antrag zu stellen.
Die zuständige Ausländerbehörde schickt Ihnen einen Termin zu, wenn sie Ihren Antrag gesichtet hat. Je nach Anfragenaufkommen kann dies einige Zeit dauern.
Aber keine Sorge: Wenn Sie den Antrag vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels gestellt haben, bleibt Ihr Aufenthalt legal und Sie dürfen auch Ihrer bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen. Sollte der Termin erst nach Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stattfinden können, stellt Ihnen die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus.
Falls Sie Ihren Antrag vervollständigen müssen oder sich bis zum Termin etwas ändert, reichen Sie bitte aktuelle Unterlagen nach. Wenn Ihr Termin im Hamburg Welcome Center stattfindet, nutzen Sie dafür bitte das Serviceportal „Anliegen zum Aufenthaltstitel klären“ und wählen dort die Funktion „Unterlagen nachreichen“.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin. Sie können vor Ort ein biometrisches Foto an unseren Biometriestationen anfertigen. Bringen Sie bitte auch alle Ihre eingereichten Unterlagen noch einmal im Original mit. Wenn alles vollständig ist, nehmen wir zwei Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift ab und können den neuen Aufenthaltstitel bestellen.
Der Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei produziert und ist nach einigen Wochen abholbereit. Für die Abholung erhalten Sie einen Termin. Sie können für die Abholung auch eine andere Person bevollmächtigen, wenn Sie selbst verhindert sind.
Je nach Zweck des Aufenthaltes (Arbeit, Studium, Sprachkurs usw.) sind verschiedene Unterlagen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Ausländische Urkunden sind grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Die Übersetzung hat durch einen amtlich vereidigten Übersetzer zu erfolgen. Für die Suche nach einem Übersetzer nutzen Sie bitte die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Weitere ausführliche Informationen über die Verwendung von ausländischen Urkunden in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen finden Sie im Bereich Aufenthaltserlaubnisse.
Checklisten:
Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?
In diesem Fall müssen Sie sich eine neue Karte (elektronischer Aufenthaltstitel, kurz: eAT) ausstellen lassen. Dies wird „Übertrag“ genannt, da auf Ihre neue Karte (eAT) die neue Passnummer übertragen wird. Denn Ihre derzeitige Karte verweist noch auf den alten Pass.
Antrag auf Übertragung:
Weitere Formulare zur Übertragung:
Weitere Informationen können Sie in unserem Artikel Übertragung Ihres Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass nachlesen.
Weitere Informationen können Sie im Artikel zum Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachlesen.