Sie möchten in Hamburg eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder Ihre bestehende Erlaubnis verlängern, wissen aber nicht, welche Unterlagen Sie benötigen? Wir haben Checklisten für Sie vorbereitet, in denen genau aufgeführt ist, welche Nachweise Sie einreichen müssen. Außerdem können Sie auf dieser Seite wichtige Formulare und Vorlagen direkt herunterladen.
Ihren Antrag stellen Sie beim Hamburg Welcome Center oder den Standorten für Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort.
Nutzen Sie dafür den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg.
Hier können Sie den Antrag und Ihre Dokumente datenschutzkonform übermitteln. Sie erhalten auch Auskunft welche Ausländerdienststelle für Sie zuständig ist.
Im Anschluss sollten Sie Ihren Termin buchen können. Sollte diese Funktion nicht verfügbar sein, wird die Ausländerdienststelle Sie über Ihren Termin benachrichtigen.
Wenn das Hamburg Welcome Center für Ihren Antrag zuständig ist, können Sie nach der Nutzung des Online-Dienstes unter der Rufnummer +49 40 428 39-5500 einen Termin vereinbaren.
Je nach Zweck des Aufenthaltes (Arbeit, Studium, Sprachkurs usw.) sind verschiedene Unterlagen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Ausländische Urkunden sind grundsätzlich in deutscher Sprache vorzulegen. Die Übersetzung hat durch einen amtlich vereidigten Übersetzer zu erfolgen. Für die Suche nach einem Übersetzer nutzen Sie bitte die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen Sie im Bereich Aufenthaltserlaubnisse.
Checklisten:
Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt EU
Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?
In diesem Fall müssen Sie sich eine neue Karte (elektronischer Aufenthaltstitel, kurz: eAT) ausstellen lassen. Dies wird „Übertrag“ genannt, da auf Ihre neue Karte (eAT) die neue Passnummer übertragen wird. Denn Ihre derzeitige Karte verweist noch auf den alten Pass.
Antrag auf Übertragung:
Weitere Formulare zur Übertragung:
Weitere Informationen können Sie in unserem Artikel Übertragung Ihres Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass nachlesen.
Weitere Informationen können Sie im Artikel zum Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachlesen.