Hier finden Sie Hinweise für die Beantragung eines Aufenthaltstitels sowie zur weiteren Gültigkeit des Aufenthaltstitels durch eine Fiktionsbescheinigung oder bei Auslandsreisen.
Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen und langfristig in Deutschland leben und arbeiten möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Damit Sie Ihr Aufenthaltsrecht nachweisen können, erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels kann die Anerkennung Ihrer ausländischen beruflichen Qualifikation notwendig sein. Erhalten Sie hier Informationen über das Verfahren und Beratungsmöglichkeiten.
Positive Ergebnisse aus der Anabin-Datenbank können als Äquivalenznachweis für einen Aufenthaltstitel verwendet werden. Auf der Webseite von Make it in Germany finden Sie dafür eine Anleitung.
Dieser Artikel soll Ihnen Informationen zu Ihrem Aufenthaltsstatus geben, wenn Sie Ihren Arbeits- oder Ausbildungsvertrag gekündigt haben oder gekündigt wurden.
Neue gesetzliche Regelungen zum 01.03.2024 ermöglichen Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln neue oder erweiterte Möglichkeiten zur Beschäftigung - ohne dass das Zusatzblatt geändert werden muss. Erfahren Sie in diesem Infoblatt mehr.
Für Inhaber einer "alten" Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche gelten ab dem 01.06.2024 neue Beschäftigungsauflagen. Weitere Informationen zur Zulässigkeit der Ausübung einer Beschäftigung finden Sie hier.
Erlöschen von Aufenthaltstiteln - Wann ein Aufenthaltstitel ungültig wird
Sie wollen ins Ausland reisen, wissen aber nicht, wie lange Sie ausreisen dürfen, ohne dass Ihr Aufenthaltstitel erlischt? Hier finden Sie eine Zusammenfassung.