Hinweise zur Aufenthaltserlaubnis

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Erlöschen von Aufenthaltstiteln - Wann ein Aufenthaltstitel ungültig wird

Sie wollen ins Ausland reisen, wissen aber nicht, wie lange Sie ausreisen dürfen, ohne dass Ihr Aufenthaltstitel erlischt? Hier finden Sie eine Zusammenfassung.

Wenn Sie sich im Ausland aufhalten gilt Ihr deutscher Aufenthaltstitel grundsätzlich weiter. Es gibt aber Fälle in denen der Aufenthaltstitel ungültig wird.

Es gibt unterschiedliche Fristen, die einzuhalten sind. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Aufenthaltstitel (das heißt der Aufenthaltstitel wird ungültig).

Für alle Aufenthaltstitel gilt:

  • Wissen Sie schon vor der Ausreise, dass Sie länger im Ausland bleiben wollen und für Ihren Aufenthaltstitel läuft die Frist schon vor der Wieder-Einreise ab, dann stellen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerdienststelle.
  • Wird die Frist nur wegen der Ableistung eines Wehrdienstes überschritten, dann erlischt der Aufenthaltstitel nicht, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Entlassung aus dem Wehrdienst wieder nach Deutschland einreisen. Denken Sie in diesem Fall unbedingt an entsprechende Nachweise.

Wichtig! Wenn Sie ausreisen, um im Ausland eine schulische oder universitäre Ausbildung zu beginnen, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis bereits mit der Ausreise ungültig. Eine 6-Monatsfrist gilt dabei nicht.


Für alle Aufenthaltserlaubnisse gilt:

Eine Aufenthaltserlaubnis wird ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland ungültig.

Eine längere Frist kann auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient. Dies ist zum Beispiel der Fall bei

  • einem Aufenthalt als Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin,
  • für  Familienangehörige von deutschen Diplomaten im Ausland ,
  • als Studierender an einer hiesigen Hochschule gem. § 16 für ein oder zwei Gastsemester an einer ausländischen Hochschule,
  • oder auch der Auslandseinsatz für ein international tätiges Unternehmens mit Sitz in Deutschland

Darüber hinaus gelten für die Blaue Karte EU und die Niederlassungserlaubnis längere Fristen.


Blaue Karte EU

  • Eine Blaue Karte EU wird ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland ungültig.
  • Diese Frist gilt auch für Familienangehörige eines Inhabers oder einer Inhaberin der Blauen Karte EU, wenn diese eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen haben.
  • Eine längere Frist kann auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient. Einen Antrag stellen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Ausländerdienststelle.


Niederlassungserlaubnis

Grundsätzlich wird auch eine Niederlassungserlaubnis 6 Monate nach Ausreise ungültig. Sie erlischt erst ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland

  • wenn der Inhaber oder die Inhaberin das 60. Lebensjahr vollendet hat
  • und sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
  • Dasselbe gilt dann auch für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten bzw. der Ehegattin mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn er oder sie auch mindestens 60 Jahre alt ist.

Eine Niederlassungserlaubnis wird bei auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht ungültig, wenn:

  • der Aufenthalt in Deutschland mindestens 15 Jahre dauerte und rechtmäßig war. Zudem muss der Lebensunterhalt gesichert sein (das gilt auch für den Ehegatten oder die Ehegattin mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
  • der Inhaber oder die Inhaberin sich in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Person befindet, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Die Ausländerbehörde stellt darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wieder-Einreise nach Deutschland erforderlich sein. Eine Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerdienststelle.


Erlaubnis Daueraufenthalt-EU

Halten Sie sich innerhalb der EU auf, erlischt Ihr Daueraufenthalt-EU nach 6 Jahren. Er wird nach 12 Monaten ungültig, wenn Sie sich außerhalb der Europäischen Union oder in den EU-Ländern Dänemark und Irland aufhalten.

Hatten Sie vorher eine Blaue Karte EU und halten Sie sich außerhalb der Europäischen Union oder in den EU-Ländern Dänemark und Irland auf, dann wird Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erst nach 24 Monaten ungültig  (diese Frist gilt dann auch für Ihre Familienangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen).

Sofort ungültig wird Ihr Daueraufenthalt-EU, wenn Sie in einem anderen Staat der Europäischen Union eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bekommen.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bleibt  bei einem längeren Aufenthalt im Ausland gültig, wenn:

  • der Aufenthalt in Deutschland mindestens 15 Jahre dauerte und rechtmäßig war. Zudem muss der Lebensunterhalt gesichert sein (das gilt auch für den Ehegatten oder die Ehegattin mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
  • der Inhaber oder die Inhaberin sich in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Person befindet, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder
  • die Ausländerbehörde darüber eine Bescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung kann für die Wieder-Einreise nach Deutschland erforderlich sein. Eine Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerdienststelle.

Eine längere Frist auf Antrag kann auch erlaubt werden, wenn

  • der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege von nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
  • wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).