Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)
Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen und langfristig in Deutschland leben und arbeiten möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Damit Sie Ihr Aufenthaltsrecht nachweisen können, erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hinweise
Für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Personen, die aus Ländern außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz stammen, einen Aufenthaltstitel. Dieser ist an einen Aufenthaltszweck gebunden. Die Voraussetzung für einen Antrag bei den Ausländerdienststellen in Hamburg ist die Einreise mit einem Visum. Staatsangehörige bestimmter Länder können ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise in Deutschland beantragen. Mehr dazu im Artikel zum Visum.
Wenn Ihr Antrag auf einen längerfristigen Aufenthalt bewilligt worden ist, erhalten Sie von der Ausländerdienststelle den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Plastikkarte. Auf dem eAT sind unter anderem Ihre Personalien (vollständiger Name, Geburtstort, Staatsangehörigkeit etc.) sowie Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus sichtbar. Diese Daten werden gemeinsam mit Ihren Fingerabdrücken auch auf einem integrierten Chip gespeichert.
Im Alltag können Sie sich mit Ihrem Aufenthaltstitel zusammen mit Ihrem Reisepass ausweisen und Ihren rechtmäßigen Aufenthalt sowie die Erlaubnis zum Arbeiten nachweisen. Darüber hinaus können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres eAT für Geschäfte und Aktivitäten im Internet und an Automaten nutzen. Dafür erhalten Personen ab 16 Jahren von der Ausländerbehörde einen PIN-Brief.
Ausführliche Informationen zum eAT finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Das biometrische Foto
Auf Ihrem eAT ist auch ein Foto von Ihnen abgebildet, das bestimmten Standards entsprechen muss. Diese Art von Foto wird biometrisches Foto genannt. Die Anforderungen an biometrische Passbilder sind in einer Foto-Mustertafel zusammengestellt und mit Beispielbildern illustriert.
Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 können biometrische Fotos für die Beantragung von Aufenthaltstiteln nur noch digital eingereicht werden. Durch diese neue Regelung wird Ihr Foto digital und ohne Qualitätsverlust verarbeitet – das bedeutet, es muss nicht mehr ausgedruckt, eingescannt und wieder hochgeladen werden. Mitgebrachte Papierfotos dürfen aus gesetzlichen Gründen nicht mehr verwendet werden.
Sie machen das Foto in der Ausländerbehörde: Dafür erscheinen Sie rechtzeitig vor Ihrem Termin in der Behörde, in der Sie vorsprechen müssen. Das Foto müssen Sie eigenständig an einem der Self-Service-Geräte erstellen lassen. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck, sondern das Foto wird direkt an die Sachbearbeitung weitergeleitet.
In Zukunft wird es zudem möglich sein, das Foto von einem zertifizierten Fotografen machen zu lassen: Das Fotostudio muss das Bild in eine sichere Cloud hochladen. Zu Ihrem Termin in der Ausländerbehörde müssen Sie den QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei der Erstellung des Passfotos gegeben hat. Ohne diesen Code wird die Sachbearbeitung Ihr Foto in der Cloud nicht finden können. Mit diesem Code kann die Ausländerbehörde Ihr Foto in der Cloud finden und herunterladen. Die Kosten, die der Fotograf oder die Fotografin für diesen Service berechnet, erfragen Sie bitte direkt bei ihm oder ihr. Bis diese Möglichkeit nutzbar ist, machen Sie bitte immer Ihr Foto direkt vor Ort in der Ausländerbehörde.
Die folgende Seite kann zukünftig genutzt werden, um nach angeschlossenen Fotografen zu suchen: