Hinweise zur Aufenthaltserlaubnis

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Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen

Die Erteilung eines Visum bzw. Aufenthaltstitels ist häufig an die Voraussetzung geknüpft, dass Sie über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Die Beurteilung welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).


Einfache Kenntnisse der deutschen Sprache

Wenn Sie für die Beantragung des Visum / Aufenthaltstitels einfache Deutschkenntnisse nachweisen müssen, entspricht dies der Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und bedeutet:

  • Sie können alltägliche und ganz einfache Sätze verstehen und anwenden
  • Sie können sich und andere Personen vorstellen (z.B. wo Sie wohnen, was Sie machen) und können auf einfache Fragen antworten
  • Sie können sich auf einfache Art mit anderen verständigen, wenn sie langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen

Grundsätzlich müssen Sie als Nachweis ein Sprachzertifikat vorlegen, welches auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruht.

Die Sprachzertifikate der folgenden Institute sind als Nachweis anerkannt:

Von ALTE – Mitgliedern angebotene höherwertige Prüfungen können ebenfalls anerkannt werden.

In bestimmten Fällen kann auf den Nachweis des Sprachzertifikats verzichtet werden, wenn bei der persönlichen Vorsprache offenkundig ist, dass Sie mindestens die erforderlichen einfachen Sprachkenntnisse besitzen.


Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)

Wenn Sie für die Beantragung des Aufenthaltstitels ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen, entspricht dies der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und bedeutet:

  • Sie können die wesentliche Inhalte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus dem Alltag z.B. Arbeit, Freizeit geht. Dazu gehört auch, dass Sie einen einfachen alltäglichen Text lesen, verstehen und die zentralen Punkte wiedergeben können
  • Sie können einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessen sprechen
  • Sie können über Erfahrungen und Ereignisse erzählen, über Ihre Träume und Ziele berichten und zu Ihren Plänen und Absichten eine kurze Begründung oder Erklärung abgeben

Grundsätzlich müssen Sie als Nachweis ein Sprachzertifikat vorlegen, welches auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruht.

Die Sprachzertifikate der folgenden Institute sind als Nachweis anerkannt:

Folgende Zugangsprüfungen für ein Hochschulstudium werden ebenfalls anerkannt:

Wenn Sie einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihre Sprachkenntnisse mit dem "Zertifikat Integrationskurs" nachweisen.