Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Eine solche Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder dem Hamburg Welcome Center. Die zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnort in Hamburg. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Antragsstellung. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst des Serviceportals Hamburg.
Voraussetzung:
- Einreise mit einem deutschen Visum zum Zweck der Beschäftigung. Für die Erteilung des Visums sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen. - konkretes Arbeitsangebot
- vom Arbeitgeber ausgefülltes Formulars „Angaben zum Betrieb und zur Beschäftigung“
- ausreichender Krankenversicherungsschutz
Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit dem entsprechenden Vermerk eine Arbeit aufnehmen dürfen.
Informationen zur Beantragung und den einzureichenden Unterlagen finden Sie im Bereich Formulare.