Hintergrund

Aufenthalt & Einbürgerung Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit

Sie wollen in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen? Ausländische Staatsangehörige benötigen hierfür eine Aufenthaltserlaubnis.

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Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit – Hamburg Welcome Portal

Wenn Sie selbstständig tätig werden wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der geplanten Tätigkeit besteht und von der Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind. Für diese Entscheidung beteiligt die zuständige Ausländerbehörde die Handelskammer Hamburg. Diese Voraussetzung entfällt, wenn Sie nicht gewerblich, sondern als Freiberufler arbeiten möchten.

Die Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen ausreichen, um die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes zu decken. Ihr Geschäftsmodell muss daher eine positive Prognose der finanziellen und wirtschaftlichen Lage erkennen lassen.

Darüber hinaus gilt es die jeweiligen Voraussetzungen und Zulassungen für Ihre konkrete Tätigkeit zu beachten, um die Rechtmäßigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu gewährleisten. Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Thema "Selbstständigkeit" erhalten Sie im Bereich Ausbildung & Beruf.

Bereits nach drei Jahren können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis für die Aufnahme einer Beschäftigung. Sie genießen in Deutschland die unbeschränkte Freizügigkeit.

Voraussetzungen:

  • Einreise mit einem deutschen Visum zur selbstständigen Tätigkeit. Für die Visumerteilung sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland  zuständig.
    Ausnahme: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen und die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen.
  • Ihrem Unternehmen liegt eine tragfähige Geschäftsidee zu Grunde (Nachweise sind z.B. Businessplan, Geschäftskonzept, Finanzierungsplan, Ertragsvorschau). Darüber hinaus sollten Sie Sie über die hierfür notwendige Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz (Anlage 1)
  • Personen, die älter als 45 Jahre sind, müssen über eine ausreichende Alterssicherung verfügen.

Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie im Bereich Formulare. Die Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit beantragen Sie beim Hamburg Welcome Center oder alternativ bei ihrem zuständigen Standort Ausländerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort. Kontaktieren Sie die zuständige Behörde entweder direkt oder nutzen Sie für die Übermittlung Ihrer Dokumente den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg.


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