Hintergrund

Gesundheit & Versicherung Vorsorgeuntersuchung bei Kindern

Kindervorsorgeuntersuchungen sind freiwillig, aber notwendig. Sie sollen sicherstellen, dass Erkrankungen von Neugeborenen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen möglichst schnell durch einen Arzt erkannt werden, um eine normale körperliche und geistige Entwicklung zu ermöglichen.

Vorsorgeuntersuchung Vorsorgeuntersuchung und Impfung beim Kinderarzt.

Vorsorgeuntersuchung bei Kindern

Nur ein erfahrener Kinder- und Jugendarzt kann beurteilen, ob die Entwicklung des Kindes normal verläuft. Wird ein neugeborenes Kind aus der Klinik entlassen, wird ein gelbes Kinderuntersuchungsheft ausgehändigt. Dort werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes nach Deutschland kommen, fragen Sie Ihren Kinderarzt nach einem Untersuchungsheft. Vorteilhaft wäre, wenn Sie eventuell vorhandene Befunde aus dem Ausland bereits mitbringen. Zusätzlich erhalten Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die nicht im gelben Heft enthalten, aber sinnvoll sind.

Insgesamt sind 11 Vorsorgeuntersuchungen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr kostenlos: U1 bis U9 sowie die J1 Untersuchung. Neben diesen empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte noch die U10, U11 sowie die J2 Untersuchung. Die Kosten für diese Untersuchungen werden allerdings noch nicht von allen Krankenkassen erstattet.

Der Hamburger Senat hat ein Einladungswesen für die Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7 beschlossen. Dadurch soll die Gesundheit von Kindern gefördert und der Kinderschutz verbessert werden. Zwischen dem 10. Bis 12. sowie dem 21. Bis 24. Lebensmonat erhalten Eltern ein Anschreiben, das an die Kindervorsorgeuntersuchung erinnert. Wird die Vorsorgeuntersuchung versäumt, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit den Eltern auf.

Die Früherkennungs- und Vorsorgetermine (U-Untersuchungen, Impfungen und zahnärztliche Untersuchungen) sollten innerhalb bestimmter Zeiträume stattfinden. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin beim Kinder- oder Zahnarzt. Einen Kinderarzt finden Sie hier.

Die Früherkennungs- und Vorsorgetermine finden Sie in dieser Übersicht:

U1

 

Direkt nach der Geburt

U2

 

3. bis 10. Lebenstag

U3

 

4. bis 5. Lebenswoche

U4

 

3. bis 4. Lebensmonat

U5

 

6. bis 7. Lebensmonat

U6

 

10. bis 12. Lebensmonat

U7

 

1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre

U7a

 

2 Jahre + 10 Monate bis 3 Jahre

U8

 

3 Jahre + 10 Monate bis 4 Jahre

U9

 

5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate

J1

 

12 bis 14 Jahre

Zahnärztliche Untersuchung

Ab 2 ½ Jahre (3 Untersuchungen im Abstand von mind. 12 Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr)

halbjährliche zahnärztliche Kontrolle

ab 6 Jahre

 

In Deutschland gibt es keine allgemeine Impfpflicht. Allerdings tritt am 01. März 2020 ein Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft. Vorgesehen ist, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten Masern-Impfungen vorweisen müssen. Dies gilt auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind. Sinnvoll sind Impfungen allemal, hierzu können Sie Sich vom Kinderarzt beraten lassen. Vom Kinderarzt erhalten Sie dann auch ein Impfpass, in den alle Impfungen eingetragen werden.

Welche Impfungen empfohlen sind, können Sie dem Impfkalender entnehmen.

Impfkalender


Eine Übersicht über die erforderlichen Impfdaten finden Sie hier:

7. Lebenswoche

ab 9. Lebenswoche

Ende 3. / Anfang 4. Lebensmonat

10. bis 12. Lebensmonat (z. B. bei der U6)

ab 1 Jahr

1 Jahr + 3 Monate bis 2 Jahre

5 bis 6 Jahre (z. B. bei der U9)

9 bis 17 Jahre