Hintergrund

Gesundheit & Versicherung Sozialversicherung

Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem. Sie bietet finanziellen Schutz vor großen Lebensrisiken und deren Folgen, wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter und Pflegebedürftigkeit.

Social Insurance / Sozialversicherung

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Als Arbeitnehmer/-in sind Sie in der Regel sozialversicherungspflichtig und somit gegen die größten Risiken abgesichert. Wir erklären Ihnen das System der Sozialversicherung.

Es gibt fünf Zweige der Sozialversicherung:

  • Krankenversicherung
    Die Krankenversicherung übernimmt notwendige Kosten im Krankheitsfall sowie viele Kosten der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen. Normalerweise sind Sie als Arbeitnehmer/-in in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn Sie selbstständig sind oder Ihr jährliches Arbeitseinkommen höher ist als die Versicherungspflichtgrenze (Stand 2021: 64.350 €), können Sie entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten.
  • Pflegeversicherung
    Die Pflegeversicherung hilft Ihnen, wenn Sie sich aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr selbst versorgen können und auf Pflege angewiesen sind.
  • Rentenversicherung
    Die Rentenversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie in den Ruhestand gehen.
  • Arbeitslosenversicherung
    Wenn Sie arbeitslos werden, unterstützt Sie die Arbeitslosenversicherung für eine bestimmte Zeit finanziell. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang versichert waren und weiterhin Arbeit suchen.
  • Unfallversicherung
    Die Unfallversicherung trägt alle Kosten bei einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten.

Wer ist versichert?

  • Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.
  • Für Selbstständige entfällt die Sozialversicherungspflicht für die Renten-; Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Sie müssen sich freiwillig oder privat versichern in der Kranken- und Pflegeversicherung.
    Für die folgenden Gruppen entfällt die Versicherungspflicht nicht: Handwerker, Hausgewerbetreibende, Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte, Künstler und Publizisten, Selbstständige mit einem Auftraggeber, Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer. Sie müssen sich pflichtversichern.

Finanzierung

  • Das Sozialversicherungssystem wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, in der Regel in gleicher Höhe. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber vollständig übernommen.
  • Die Beiträge des Arbeitnehmers werden vom Bruttogehalt abgezogen. Die Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben werden durch den Arbeitgeber direkt gezahlt.

Weitere Informationen über die einzelnen Versicherungszweige können Sie aus den nachstehenden Informationsblättern entnehmen.

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