Gebäude Süderstraße

Hamburg Welcome Center Aufenthaltstitel (HWCP)

Sie beantragen Ihre erste Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums oder der Arbeit im HWCP. Fachkräfte können hier Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel (HWCP)

Das Hamburg Welcome Center ist für Sie zuständig, wenn Sie

  • erstmals nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums, der Arbeit oder Selbstständigkeit sowie freiberuflicher Tätigkeit (§§ 16a bis 21 AufenthG) beantragen wollen oder  
  • eine Fachkraft sind und Ihre Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a bis 18d AufenthG verlängern oder übertragen wollen oder eine Niederlassungserlaubnis beantragen wollen oder  
  • ein Familienangehöriger der oben genannten Personen sind und eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. 

Über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis können Sie die Zuständigkeit ermitteln und Ihren Antrag stellen.

Bitte beachten Sie die geänderte Zuständigkeit!


Hier finden Sie mehr Informationen zum HWCP und die Kontaktdaten:

Oder suchen Sie noch die richtige Ansprechperson?
Dann wenden Sie sich gern an unseren Welcome Desk. Dort nehmen wir Ihr Anliegen auf und leiten es an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner weiter.