Hintergrund

Kinder & Familie Kita-Gutschein

Jedes Bundesland regelt die Vergabe und Kosten von Kindertagesbetreuungsplätzen individuell. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie das passende Betreuungsangebot in Hamburg finden.

Symbolisches Bild: Kitagutschein, Hamburg , Deutschland

Kita-Gutschein – Hamburg Welcome Portal

In Hamburg zahlen Eltern für eine fünfstündige Betreuung ihres Kindes in einer Kindertagesbetreuung keine Beiträge. Das Mittagessen für das Kind ist kostenlos. Für diese Leistung müssen die Eltern lediglich einen Kita-Gutschein bei dem für sie zuständigen Bezirksamt beantragen. 

Möchten Eltern ihr Kind für mehr als fünf Stunden betreuen lassen, müssen sie einen Anteil der Kosten zahlen – den sogenannten Elternbeitrag. Dieser Beitrag wird individuell berechnet und ist abhängig vom Einkommen, der Familiengröße und vom Betreuungsumfang für das Kind.

Wie finde ich einen Kitaplatz?

Hamburg bietet Eltern ein breites Betreuungsangebot in mehr als 1.000 Kindertageseinrichtungen sowie bei Tagesmüttern und Tagesvätern. Es ist empfehlenswert, sich spätestens ein Jahr vor dem Kita-Besuch über die entsprechenden Betreuungsangebote zu informieren. Beispielsweise

  • bei Freunden, Verwandten über deren Erfahrungen mit Kitas, Tagesmüttern und Tagesvätern erkundigen oder
  • persönlich in Kindertageseinrichtungen Ihrer Wahl die Betreuungsangebote vorstellen lassen.

Mit der Kita-Datenbank und mit dem Kita-Stadtplan können Sie sich die Angebote und Kontaktdaten der Hamburger Kindertageseinrichtungen und Vorschulklassen in der Nähe Ihres Wohnortes anzeigen lassen.

Haben Sie sich für eine Kita oder eine Tagespflegeperson entschieden, fragen Sie dort nach, ob ein Platz frei ist. Andernfalls lassen Sie sich auf die Warteliste setzen. Spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn der Tagesbetreuung sollten Sie in der entsprechenden Einrichtung nochmal nachfragen, ob ihr Kind dort einen Platz erhält. Andernfalls müssten sie auf andere Betreuungsangebote zurückgreifen.

Sollten Sie keinen geeigneten freien Platz für Ihr Kind finden, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kindertagesbetreuung in den zuständigen Bezirksämtern.

Wo beantrage ich den Kita-Gutschein?

  • Sie beantragen bei Ihrem zuständigen Bezirksamt – Abteilung Kindertagesbetreuung – einen Kita-Gutschein oder eine Bewilligung für eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder Tagesvater. Um das zuständige Bezirksamt zu ermitteln, tragen Sie im Behördenfinder die Meldeadresse Ihres Kindes ein.
  • Kita-Gutscheine für die Betreuung von bis zu 25 Stunden pro Woche können Sie auch online beantragen.
  • Sie erhalten den Kita-Gutschein per Post nach Hause geschickt und können ihn in jeder Kindertageseinrichtung einlösen, die am Kita-Gutschein-System teilnimmt.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag für den Kita-Gutschein drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. Ohne Kita-Gutschein müssen Sie die Kosten der Betreuung in Gänze selbst übernehmen. Der Kita-Gutschein gilt für höchstens ein Jahr und muss mindestens drei Monate vor Ablauf neu beantragt werden.


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