Hintergrund

Bank & Steuern Die Einkommensteuererklärung

Nach Ablauf eines Kalenderjahres können Sie bzw. müssen Sie in bestimmten Fällen eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

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Einkommensteuererklärung – Hamburg Welcome Portal

Kapitelübersicht

Allgemeines

Nach dem Einkommensteuergesetz sind Sie in Deutschland zur Versteuerung Ihrer Einkünfte verpflichtet. Die Einkommensteuererklärung ist eine schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse eines Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer eines Jahres. Ihre Einkommensteuererklärung können Sie selbst oder mithilfe eines Bevollmächtigten (in der Regel ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) gegenüber dem Finanzamt abgeben.

Das Finanzamt prüft Ihre Einkommensteuererklärung und setzt in einem Steuerbescheid die Höhe der zu entrichtenden Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer für das Jahr fest. Wurde eine höhere Steuer vorausgezahlt als errechnet, wird der Unterschiedsbetrag erstattet. Haben Sie im Rahmen des Lohnsteuerabzugs oder aufgrund vom Finanzamt festgesetzter und geleisteter Vorauszahlungen jedoch zu wenig Steuern bezahlt, müssen Sie den Differenzbetrag innerhalb einer gesetzten Frist an das Finanzamt zahlen.

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Freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Sofern Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, also als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung für Sie freiwillig, sofern keine der in § 46 Abs. 2 Einkommensteuergesetz genannten Ausnahmen vorliegen. Ihre Einkommensteuer ist in diesen Fällen in der Regel durch den vom Arbeitgeber durchgeführten Lohnsteuerabzug abgegolten. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich immer dann, wenn Sie berufsbedingte Aufwendungen hatten, die Ihre Steuerlast vermindern können. Diese sind zum Beispiel Ausgaben für einen Umzug durch Wechsel des Jobs (auch Zuzug aus dem Ausland) und Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Wenn Sie die Steuererklärung freiwillig abgeben, haben Sie rückwirkend vier Jahre Zeit.

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Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung

Sollten Sie Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit, Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte, Renten oder sonstige Einkünfte erzielt haben oder beispielsweise mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bezogen haben, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet. Dies gilt auch, wenn als verheiratetes Paar oder als Lebenspartnerschaft die Lohnsteuerklassenkombination III/V oder IV/IV im Faktorverfahren gewählt haben. Für die Kapitaleinkünfte gilt das nur, wenn Ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und kein Steuerabzug von dem übersteigenden Betrag vorgenommen worden ist. Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus § 46 Abs. 2 Einkommensteuergesetz.

Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Auf Antrag kann die Frist verlängert werden. Ohne Antrag verlängert sich die Frist, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird.

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Abgabe der Steuererklärung

Sie können Ihre Steuererklärung per Post, elektronisch oder persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Das zuständige Finanzamt richtet sich nach dem Wohnort, in dem Sie zum Abgabezeitraum der Steuererklärung wohnen.

Für weitere detailliertere Informationen bei der Steuererklärung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, einen Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein.

Weitere Informationen: